DSGVO: Schon­frist für Daten­schutz-Abmah­nun­gen kann nur Not­lö­sung sein

BDS Meck­len­burg-Vor­pom­mern e.V. begrüßt Vor­schlag von CDU/CSU

Die CDU/CSU Bun­des­tag­frak­ti­on hat einen Vor­stoß unter­nom­men um Unter­neh­men vor Abmah­nun­gen im Zusam­men­hang mit der neu­en EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung zu schüt­zen. Ange­dacht ist eine Schon­frist von zwölf Mona­ten bevor kos­ten­pflich­ti­ge Abmah­nun­gen zuläs­sig sind. Das ent­spre­chen­de Gesetz soll noch vor der par­la­men­ta­ri­schen Som­mer­pau­se ver­ab­schie­det wer­den. Der Bund der Selb­stän­di­gen Meck­len­burg-Vor­pom­mern e.V. sieht die ange­dach­te Schon­frist posi­tiv, aller­dings auch die Not­wen­dig­keit einer lang­fris­ti­gen Lösung des Problems.

Eine Schon­frist für Abmah­nun­gen bei Ver­stö­ßen gegen die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung kann nur eine Not­lö­sung sein.

sagt Dr. Erwin Mid­del­huß, der Lan­des­vor­sit­zen­der des Bund der Selbständigen/Deutscher Gewer­be­ver­ein Lan­des­ver­band Mecklenburg-Vorpommerne.V. ist.

Wir brau­chen eine lang­fris­ti­ge Lösung des Pro­blems. Das bedeu­tet eine Reform des Wett­be­werbs­rech­tes. Die ange­dach­te Idee von Abmah­nun­gen ist, dass sich Unter­neh­men außer­ge­richt­lich eini­gen wenn einer der Wett­be­wer­ber gegen Rege­lun­gen ver­sto­ßen hat. Das hal­ten wir für den rich­ti­gen Weg. Lei­der hat sich in der Pra­xis die­ses dahin ent­wi­ckelt, dass fin­di­ge Geschäf­te­ma­cher die Abmah­nun­gen nut­zen um Geld zu ver­die­nen. Das soll­te nie die Idee der Abmah­nun­gen sein und muss kon­se­quent unter­bun­den werden

Idee zur Lösung der Abmah­nun­gen im Wettbewerbsrecht

Die ein­fachs­te Lösung die­ses Pro­blem zu lösen wäre, so Middelhuß:

Die ers­te Abmah­nung muss immer kos­ten­frei sein. Dadurch bekommt die Abmah­nung wie­der den Cha­rak­ter eines kol­le­gia­len Hin­wei­ses zwi­schen Unter­neh­men mit der Bit­te um außer­ge­richt­li­che Eini­gung und es kreist nicht mehr als Damo­kles­schwert über den Betrieben.

Daten­schutz im Neuland

Die bis­he­ri­gen daten­schutz­recht­li­chen Grund­prin­zi­pi­en blei­ben zwar im Kern erhal­ten, jedoch ist die DSGVO mit ihren 99 Arti­keln und 173 Erwä­gungs­grün­den im Ver­hält­nis zum deut­schen Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) und der alten Daten­schutz­richt­li­nie (DSRL) sehr viel umfang­rei­cher. Aktu­ell sind die Geset­ze der DSGVO für vie­le Unter­neh­men ein Glücks­spiel wie beim Gam­ing Club Rou­lette. Nun äußern sich immer öfter die Daten­schutz­be­hör­den und die Lan­des­be­auf­trag­ten für Daten­schutz zu dem The­ma. So auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung kom­men neue Pflich­ten auf vie­le Unter­neh­men zu. Fast die Hälf­te der Deut­schen sorgt sich um die Sicher­heit ihrer Daten. Das soll­ten Uner­neh­men berück­sich­ti­gen, so bei­spiels­wei­se Kran­ken­häu­ser: Daten­schutz ist Ärz­tin­nen und Ärz­ten in Meck­len­burg-Vor­pom­mern ein wich­ti­ges Anlie­gen, kon­sta­tiert Heinz Mül­ler, der Lan­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit Meck­len­burg-Vor­pom­mern (LfDI M‑V). Dies zeigt die Reso­nanz der Fra­ge­bo­gen­ak­ti­on des Lan­des­be­auf­trag­ten für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit Meck­len­burg-Vor­pom­mern zur ab Mai anzu­wen­den­de Datenschutz-Grundverordnung.Wer sich bis­her daten­schutz­kon­form ver­hal­ten hat, wird den Anfor­de­run­gen der DS-GVO weit­ge­hend genü­gen kön­nen, beru­higt Mül­ler. Jedoch kom­men mit der DSGVO zusätz­li­che Pflich­ten auf die Ärz­te zu.

Ohne eine abschlie­ßen­de Aus­wer­tung vor­weg­zu­grei­fen, zei­gen Gesprä­che mit Ärz­tin­nen und Ärz­ten rund um den Fra­ge­bo­gen, dass hier Schu­lungs­be­darf besteht. Selbst unbe­ant­wor­te­te Fra­ge­bö­gen lie­fern eine wich­ti­ge Erkennt­nis: Nicht alle Ärz­tin­nen und Ärz­te sind sich des­sen bewusst, dass eine umfas­sen­de Koope­ra­ti­ons­pflicht gegen­über der Daten­schutz-Auf­sichts­be­hör­de besteht. Aus die­sem Grund plant Mül­ler das Pro­jekt „Umgang mit Pati­en­ten­da­ten in den Kran­ken­häu­sern Meck­len­burg-Vor­pom­merns“, wel­ches für 2018 und 2019 vor­ge­se­hen ist. Mit die­sem Pro­jekt will sich Mül­ler einen Über­blick über den Stand im Umgang mit Pati­en­ten­da­ten in Meck­len­burg-Vor­pom­mern verschaffen.Dazu möch­te Mül­ler in einen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch mit den lei­ten­den Ver­ant­wort­li­chen der Kran­ken­häu­ser treten.

Zu aller erst möch­te Mül­ler den daten­schutz­recht­li­chen Ist-Zustand bei den Befrag­ten auf­neh­men, um her­aus­zu­fin­den, wel­che vor­aus­sicht­li­chen Aus­wir­kun­gen die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung auf die Kran­ken­häu­ser und uni­ver­si­täts­me­di­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen haben wird. Die The­men der Befra­gung wer­den zum gro­ßen Teil auf Pati­en­ten­da­ten zen­triert sein und beinhal­ten die Ver­ar­bei­tung von Pati­en­ten­da­ten inner­halb des Kran­ken­hau­ses. Als Ergeb­nis der Befra­gung erhofft sich der Mül­ler ein bes­se­res Ver­ständ­nis für die daten­schutz­recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen in den Ein­rich­tun­gen, um in Zusam­men­ar­beit mit den Ver­ant­wort­li­chen vor Ort ein hohes Niveau an Daten­schutz in Meck­len­burg-Vor­pom­mern zu garan­tie­ren. Hier­zu gibt es bereits eini­ges an Hilfs­ma­te­ri­al für die DSGVO.

Doch auch die Daten­schutz-Behör­de des Bun­des­lan­des selbst hat mit der DSGVO zu kämp­fen. Mül­ler stell­te vor kur­zem die Anfra­ge nach neun zusätz­li­chen Stel­len, um den neu­en Vor­aus­set­zun­gen durch die DSGVO gerecht zu wer­den. Sei­ne Behör­de habe jetzt wesent­lich mehr Auf­sichts- und Prüf­kom­pe­ten­zen, wes­halb er drin­gend mehr Per­so­nal bräuch­te. Jedoch sieht der Rech­nungs­hof des Lan­des laut einem inter­nen Prüf­be­richt wohl kei­nen Anlass, mehr Fach­leu­te ein­zu­stel­len. Die Prü­fer kom­men im Bericht zu einer kla­ren Fest­stel­lung. Die 21 Stel­len beim Daten­schüt­zer reich­ten aus, um die Auf­ga­ben zu erfüllen.Aus dem Prüf­be­richt wird außer­dem klar, dass Rech­nungs­hof und Daten­schutz­be­hör­de mäch­tig im Clinch lie­gen. Mül­ler wirft den obers­ten Kas­sen­prü­fern vor, kein Ver­ständ­nis für die Anfor­de­run­gen sei­ner Behör­de zu haben. Der Rech­nungs­hof hin­ge­gen meint, der Daten­schüt­zer wol­le mit dem Kopf durch die Wand und ver­wei­ge­re sich effi­zi­en­te­ren Arbeits­ab­läu­fen. Somit steht Lan­des­da­ten­schüt­zer Heinz Mül­ler im Kampf um mehr Stel­len für sei­ne Behör­de vor einer Niederlage.

Was die neu­en Geset­ze der DSGVO noch für Fol­gen haben wer­den und was für ein Durch­ein­an­der noch durch die­se ent­ste­hen wird bleibt abzuwarten.

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner