Was bedeu­tet die Gro­ße Koali­ti­on für die Selbständigen?

Nach inten­si­ven Ver­hand­lun­gen haben sich CDU, CSU und SPD auf einen gemein­sa­men Koali­ti­ons­ver­trag ver­stän­digt. Der Koali­ti­ons­ver­trag muss nun noch von den SPD-Mit­glie­dern ange­nom­men wer­den. Der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. hat sich ange­schaut, was die Gro­ße Koali­ti­on für die Selb­stän­di­gen bedeutet.

1. Alters­vor­sor­ge­pflicht für Selbständige

Die Gro­ße Koali­ti­on wird eine Alters­vor­sor­ge­pflicht für Selb­stän­di­ge ein­füh­ren. Im Koali­ti­ons­ver­trag heißt es dazu: 

Um den sozia­len Schutz von Selbst­stän­di­gen zu ver­bes­sern, wol­len wir eine grün­der­freund­lich aus­ge­stal­te­te Alters­vor­sor­ge­pflicht für alle Selbst­stän­di­gen ein­füh­ren, die nicht bereits ander­wei­tig obli­ga­to­risch (z. B. in berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­wer­ken) abge­si­chert sind.

Voll­kom­men unklar ist zur­zeit wie die genaue Aus­ge­stal­tung aus­sieht, wel­che Vor­sor­ge­ar­ten als „geeig­net“ klas­si­fi­ziert wer­den, wel­che Über­gangs­fris­ten es geben wird und ob eine Alters­gren­ze ein­ge­führt wird. Dies alles wird im Gesetz­ge­bungs­pro­zess ent­schie­den, in dem sich der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. mit sei­nen Argu­ment kon­struk­tiv ein­brin­gen wird.

2. Sen­kung der Mindestkrankenversicherungsbeiträge

Es besteht für Selb­stän­di­ge die Mög­lich­keit sich frei­wil­lig in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung zu ver­si­chern. Die­se Opti­on ist durch einen sehr hohen Min­dest­ver­si­che­rungs­bei­trag unat­trak­tiv. Dies liegt an der Bemes­sungs­grund­la­ge für die Min­dest­kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, die heu­te bei 2283,75 Euro liegt. Im Koali­ti­ons­ver­trag heißt es dazu:

Um klei­ne Selb­stän­di­ge zu ent­las­ten, wer­den wir die Bemes­sungs­grund­la­ge für die Min­dest­kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge von heu­te 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahe zu halbieren.

Dies ist eine kla­re Zusa­ge, deren zeit­na­he Umset­zung der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. ein­for­dern wird.

3. Ver­bes­se­run­gen bei Statusfeststellungsverfahren

Das Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren wird ange­wen­det um zu erken­nen, ob ein Auf­trag­neh­mer sei­ne Tätig­keit für einen Auf­trag­ge­ber im Ein­zel­fall selb­stän­dig oder als abhän­gig beschäf­tigt aus­übt. Die aktu­el­le Art und Wei­se wie das Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren durch­ge­führt wird führt in der Pra­xis für vie­le Selb­stän­di­ge zu gro­ßen Pro­blem. Häu­fig wird ihnen der Sta­tus als Selb­stän­di­ge abge­spro­chen. Gegen die­se Pra­xis pro­tes­tiert der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. seit län­ge­rer Zeit. Das The­ma Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren soll nun bear­bei­tet wer­den. Im Koali­ti­ons­ver­trag heißt es dazu:

Das Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für Selbst­stän­di­ge wol­len wir ver­ein­fa­chen und zwi­schen den unter­schied­li­chen Zwei­gen der Sozi­al­ver­si­che­rung wider­spruchs­frei ausgestalten.

Auch hier ist die Aus­ge­stal­tung aktu­ell noch nicht klar, aller­dings haben der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. und ande­re Wirt­schafts­ver­bän­de bereits Vor­schlä­ge erar­bei­tet, wie ein trans­pa­ren­tes und ver­ein­fach­tes Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren aus­se­hen könn­te. Die­ses The­ma wird der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. mit der Gro­ßen Koali­ti­on inten­siv diskutieren.

4. Büro­kra­tie­ab­bau

Im Koali­ti­ons­ver­trag fin­den sich ver­schie­de­ne Ansät­ze zum Abbau von Büro­kra­tie für Unter­neh­men. Dabei soll es eine Erleich­te­rung für Exis­tenz­grün­der geben. Im Koali­ti­ons­ver­trag heißt es dazu: 

Wir för­dern die Grün­dungs­kul­tur in Deutsch­land, indem wir etwa im ers­ten Jahr der Grün­dung die Büro­kra­tie­be­las­tung auf ein Min­dest­maß reduzieren.

Im Rah­men eines Büro­kra­tie­ab­bau­ge­set­zes III wer­den wir ins­be­son­de­re die Sta­tis­tik­pflich­ten ver­rin­gern.[] Auf euro­päi­scher Ebe­ne set­zen wir uns für die Ein­füh­rung des Prin­zips „One in, one out“ ein.

Damit dies kei­ne blo­ße Ankün­di­gung bleibt wird der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. mit kon­kre­ten Ideen für den Abbau von Büro­kra­tie an die Gro­ße Koali­ti­on herantreten.

5. För­der­mit­tel

Der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. kri­ti­siert seit län­ge­rem die Tat­sa­che, dass die Bean­tra­gung und der Abruf von För­der­mit­teln sehr kom­pli­ziert und auf­wän­dig sind. Die Gro­ße Koali­ti­on hat die­se Kri­tik auf­ge­nom­men und möch­te hier Ver­bes­se­run­gen erzie­len. Im Koali­ti­ons­ver­trag heißt es dazu:

Wir wol­len, dass Unter­neh­men etwa mit Hil­fe eines „One-Stop-Shop“ und mehr Trans­pa­renz in der För­der­land­schaft schnell und unbü­ro­kra­tisch gegrün­det wer­den können.

Alles zum The­ma För­der­mit­tel aus einer Hand bleibt wei­ter­hin das Ziel des Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V., bei der Umset­zung wer­den wir die Gro­ße Koali­ti­on kon­struk­tiv unterstützen.

6. E‑Government

Um den Abbau von Büro­kra­tie vor­an­zu­trei­ben und Ver­wal­tungs­tä­tig­kei­ten für Selb­stän­di­ge zu erleich­tern, setzt sich der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. für die Stär­kung der digi­ta­len Ver­wal­tung, des soge­nann­ten E‑Governments, ein. Im Koali­ti­ons­ver­trag heißt es dazu:

Wir wer­den in einem digi­ta­len Por­tal für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie für Unter­neh­men einen ein­fa­chen, siche­ren und auch mobi­len Zugang zu allen Ver­wal­tungs­dienst­leis­tun­gen ermöglichen.

Wir errich­ten eine E‑Go­vern­ment-Agen­tur, die gemein­sam schnel­ler als bis­her für alle föde­ra­len Ebe­nen Stan­dards sowie Pilot­lö­sun­gen entwickelt.

Wir füh­ren eine voll­stän­dig elek­tro­ni­sche Vor­gangs­be­ar­bei­tung in der öffent­li­chen Ver­wal­tung (E‑Akte) zügig ein.

Mit Blick auf das Poten­zi­al zur Ent­las­tung von Selb­stän­di­gen wird der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. die Ver­stär­kung des E‑Governments aktiv begleiten.

Aus Sicht der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. greift der Koal­ti­ons­ver­trag eini­ge wich­ti­ge The­men für Selb­stän­di­ge auf. Als akti­ve Inter­es­sen­ver­tre­tung wird sich der BDS Deutsch­land in die Mei­nungs­bil­dung und die Gesetz­ge­bungs­pro­zes­se kon­struk­tiv ein­brin­gen und die Argu­men­te der Selb­stän­di­gen vortragen.

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