Qua­ran­tä­ni­siert“ unse­re Arbeit­neh­mer nicht zu lange

Qua­ran­tä­ni­siert“ unse­re Arbeit­neh­mer nicht zu lange

BDS Bay­ern for­dert Ver­kür­zung der ange­ord­ne­ten Quarantänezeiten

Mün­chen – „Qua­ran­tä­ni­siert unser Arbeit­neh­mer nicht län­ger als es nötig ist“, for­dert Gabrie­le Seh­orz, Prä­si­den­tin des Bund der Selb­stän­di­gen – Gewer­be­ver­band Bay­ern e.V.

Gemeint ist damit die der­zei­ti­ge Dau­er von 14 Tagen. Wer der­zeit Kon­takt zu einem posi­tiv getes­te­ten COVID-19 Fall hat­te, wird behörd­lich ange­ord­net für die­sen Zeit­raum abge­son­dert. Dies wird auch als häus­li­che Qua­ran­tä­ne bezeich­net. Grund­la­ge hier­für ist der §30 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz. Wich­tig zu wis­sen ist, dass ein oder sogar meh­re­re nega­ti­ve Test­ergeb­nis­se nicht die Been­di­gung der behörd­li­chen Qua­ran­tä­ne (§ 30 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz) bewir­ken. Die­se 14 Tage stam­men noch aus der Anfangs­zeit der Pan­de­mie. Mitt­ler­wei­le weiß man jedoch mehr über die Virus­er­kran­kung und auch ange­se­he­ne Viro­lo­gen, wie der Chef-Viro­lo­ge der Ber­li­ner Cha­ri­té Chris­ti­an Dros­ten, hal­ten die­se Dau­er für über­zo­gen. „Die Poli­tik ist gut bera­ten, wenn sie auf unse­re Viro­lo­gen hört. Es ist auch wirt­schaft­lich not­wen­dig, die Qua­ran­tä­ne­zeit auf ein Min­dest­maß zu beschrän­ken. Wir for­dern daher die Dau­er von 14 auf 7 Tage zu ver­kür­zen“, so die Mittelstandspräsidentin.

Der Fach­kräf­te­man­gel in vie­len Bran­chen – wie etwa im Bau­ge­wer­be – wur­de auch durch Coro­na nicht über Nacht been­det. Seh­orz appel­liert: „Es ist daher einem Unter­neh­mer nicht zu erklä­ren, war­um sei­ne Mit­ar­bei­ter, län­ger als es die Pan­de­mie­la­ge erfor­dert, iso­liert wer­den!“ Zwar wer­den die­se Aus­fäl­le bei der Lohn­zah­lung vom Staat kom­pen­siert, doch „es geht nicht immer nur ums Geld!“, ver­si­chert Seh­orz und fügt an: „In der Arbeits­welt geht es dar­um, (Liefer-)Fristen ein­zu­hal­ten oder Dienst­leis­tun­gen recht­zei­tig zu erbrin­gen, da braucht es die vol­le Arbeits­kraft! Die baye­ri­sche Wirt­schaft ist durch die letz­ten Mona­te wei­ter­hin gebeu­telt, da kön­nen wir es uns nicht leis­ten, auf Arbeit­neh­mer, über das not­wen­di­ge Maß hin­aus zu ver­zich­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re erst recht, wenn der Unter­neh­mer selbst, von der Qua­ran­tä­ne betrof­fen ist!“

Ins­ge­samt for­dert der BDS Bay­ern, alle Maß­nah­men nicht nur an das Infek­ti­ons­ge­sche­hen anzu­pas­sen, son­dern „auch an das neue Wis­sen, das wir über das Virus haben“. „Es ist gut, wenn Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Spahn die Lage reflek­tiert und ver­si­chert, dass es mit dem heu­ti­gen Wis­sen kei­nen wei­te­ren Lock­down für Fri­seu­re und den Ein­zel­han­del geben wird – aus unse­rer Sicht auch für vie­le wei­te­re Bran­chen nicht – aber dann muss die Poli­tik jetzt auch so han­deln – ange­fan­gen bei der Ver­kür­zung der Qua­ran­tä­ne­zei­ten“, so Seh­orz abschließend.

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