Arbeits­zeit­er­fas­sung darf nicht zum Büro­kra­tie­mons­ter werden!

Ber­lin – Die Ein­füh­rung einer elek­tro­ni­schen Arbeits­zeit­er­fas­sung sorgt für Dis­kus­sio­nen. Wäh­rend Befür­wor­ter eine bes­se­re Kon­trol­le der Arbeits­zei­ten und den Schutz von Arbeit­neh­mern vor Über­stun­den for­dern, sieht der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. eine pau­scha­le Ver­ur­tei­lung der Wirt­schaft und eine unnö­ti­ge Büro­kra­ti­sie­rung. Die der­zeit dis­ku­tier­ten Lösungs­an­sät­ze schie­ßen deut­lich über das Ziel hinaus.

Der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land begrüßt die Opti­on einer elek­tro­ni­schen Zeit­er­fas­sung, for­dert aber eine Lösung, die den Arbeit­ge­bern kei­ne Mehr­kos­ten und zusätz­li­chen büro­kra­ti­schen Auf­wän­de bringt. “Wir brau­chen kei­ne orwell­sche staat­li­che Arbeits­zeit­über­wa­chung. Indi­vi­du­el­le, ein­ver­nehm­li­che Rege­lun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern müs­sen Vor­rang haben – exklu­si­ve Aus­nah­men für tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men sind ein abso­lu­tes No-Go. Ver­trau­ens­ar­beits­zeit muss mög­lich blei­ben, wenn bei­de Part­ner das wol­len und nicht nur, wenn Behör­den zustim­men”, so Andre­as Keck, Gene­ral­se­kre­tär des Bund der Selb­stän­di­gen Deutschland.

Die geplan­te elek­tro­ni­sche Lösung soll nach Aus­sa­gen von Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) schwar­ze Scha­fe her­aus­fil­tern und nur „Nor­mal­fäl­le“ im Blick haben. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt for­dert nach sei­nem viel beach­te­ten Urteil eine sys­te­ma­ti­sche Erfas­sung, aber nicht zwin­gend eine elek­tro­ni­sche. Denk­bar sei etwa auch eine Auf­zeich­nung auf Papier. Tarif­neh­mer könn­ten auch Aus­nah­men ver­ein­ba­ren, nicht tarif­ge­bun­de­nen Unter­neh­men wäre die­se Mög­lich­keit nach aktu­el­lem Ent­wurf ver­sperrt.  Auch die nach­träg­li­che Erfas­sung soll mög­lich sein. Für Klein­be­trie­be wer­den Son­der­re­ge­lun­gen geprüft. Doch die Wirt­schaft wird wie­der pau­schal unter Gene­ral­ver­dacht gestellt.

Trotz der ange­kün­dig­ten Son­der­reg­lun­gen wer­den beson­ders klei­ne – und Kleinst­be­trie­be gro­ße Pro­ble­me bekom­men. Sie müs­sen erneut mit ver­mehr­tem Büro­kra­tie­auf­wand rech­nen, den es eigent­lich drin­gend abzu­bau­en gilt. Poli­tik und Ver­wal­tung soll­ten bes­ser auf Ver­hand­lun­gen zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer set­zen. Es gilt, die Wei­chen für die Zukunft zu stel­len, nicht ein Zurück­fal­len in das 20. Jahr­hun­dert. Arbeits­zei­ten müs­sen fle­xi­bi­li­siert wer­den. Hier könn­te eine längst über­fäl­li­ge Wochen­ar­beits­zeit­re­ge­lung hel­fen. Anstatt sol­che Model­le zu ermög­li­chen, steht die Gou­ver­nan­te Staat mit der Stech­uhr hin­ter den Unter­neh­mern. In vie­len Fäl­len auch zum Nach­teil der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer. Eine Über-Büro­kra­tie durch eine elek­tro­ni­sche Zeit­er­fas­sung darf kein Ein­falls­tor für einen Über­wa­chungs­staat sein. Mehr ermög­li­chen statt gän­geln soll­te die Devi­se sein“, so der Haupt­ge­schäfts­füh­rer des BDS Bay­ern, Micha­el Forster.

Lei­der müs­sen wir hier wie­der einen Kon­troll­wahn­sinn erle­ben, der nur zu noch mehr Büro­kra­tie füh­ren wird. „Nor­mal­fäl­le“ las­sen sich durch solch eine elek­tro­ni­sche Arbeits­zeit­er­fas­sung even­tu­ell unpro­ble­ma­tisch erfas­sen. Bei­spiels­wei­se im Bau­hand­werk wird es aller­dings zu Pro­ble­men füh­ren, da hier eine elek­tro­ni­sche Umset­zung sich schwer durch­füh­ren lässt. War­um folgt man nicht dem Urteil des Bun­des­ar­beits­ge­rich­tes, das eine sys­te­ma­ti­sche Arbeits­zeit­er­fas­sung for­dert? Hier­mit wäre der eigent­li­che Sinn einer gene­rel­len Arbeits­zeit­er­fas­sung abge­bil­det, der den Unter­neh­men freie Hand über die Wahl der Erfas­sung lässt“, so Lilia­na Gat­te­rer, Prä­si­den­tin vom Bund der Selb­stän­di­gen Rhein­land-Pfalz & Saar­land e.V.

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