Bun­des­län­der eini­gen sich auf Buß­gel­der bei der Maskenpflicht

Mit Aus­nah­me von Sach­sen-Anhalt eini­gen sich die Bun­des­län­der auf ein Mini­mum­buß­geld von 50€, das von Bun­des­land zu Bun­des­land aber auch höher aus­fal­len kann. Die ein­heit­li­che Unter­gren­ze bei Ver­let­zen der Mas­ken­pflicht soll im ÖPNV und im Ein­zel­han­del gel­ten. Bei Ver­stö­ßen gegen die Mas­ken­pflicht im Öffent­li­chen Fern­ver­kehr soll ein erhöh­tes Beför­de­rungs­ent­gelt fäl­lig werden.

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