Bun­des­re­gie­rung beschließt wei­ter­ge­hen­den KfW-Schnell­kre­dit für den Mittelstand

Die Bun­des­re­gie­rung spannt einen wei­te­ren umfas­sen­den Schutz­schirm für den Mit­tel­stand ange­sichts der Her­aus­for­de­run­gen der Coro­na-Kri­se. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kom­mis­si­on ver­öf­fent­lich­ten ange­pass­ten Bei­hil­fen­rah­mens (sog. Tem­po­ra­ry Frame­work) führt die Bun­des­re­gie­rung umfas­sen­de KfW-Schnell­kre­di­te für den Mit­tel­stand ein.

Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz: „Für die­se Pan­de­mie gibt es kei­ne Blau­pau­se. Als Bun­des­re­gie­rung müs­sen wir ent­schlos­sen und kraft­voll agie­ren – und die Situa­ti­on stän­dig genau beob­ach­ten. Mit dem KfW-Schnell­kre­dit legen wir jetzt ein wei­te­res Pro­gramm auf, das neben die bereits bestehen­den Ange­bo­te tritt. Es wen­det sich an klei­ne­re und mitt­le­re Fir­men und Betrie­be, die jetzt sehr sehr rasche Unter­stüt­zung benö­ti­gen und auf ande­re Bedin­gun­gen abstellt als unse­re ande­ren Hil­fen, die natür­lich fortbestehen.“

Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er: „Der Mit­tel­stand ist das Rück­grat unse­rer Wirt­schaft und gera­de in die­ser Kri­se beson­ders betrof­fen. Des­halb ist es ent­schei­dend, dass wir die­se ein­zig­ar­ti­ge Sub­stanz und Brei­te erhal­ten, um nach der Kri­se wie­der durch­star­ten zu kön­nen. 99,5 Pro­zent aller Unter­neh­men in Deutsch­land sind Mit­tel­ständ­ler. Sie erwirt­schaf­ten rund 35 Pro­zent des gesam­ten Umsat­zes, stel­len knapp 60 Pro­zent aller Arbeits­plät­ze und über 80 Pro­zent aller Aus­bil­dungs­plät­ze. Daher span­nen wir einen wei­te­ren umfas­sen­den Schutz­schirm für unse­re Mit­tel­stän­di­sche Wirt­schaft. Wir wer­den einen KfW-Schnell­kre­dit ein­füh­ren, bei dem der Staat 100 % der Kre­dit­ri­si­ken über­nimmt. Die Kre­dit­lauf­zei­ten wer­den auf 10 Jah­re verlängert.“

KfW-Vor­stands­vor­sit­zen­der Dr. Gün­ther Bräu­nig: „Durch die 100-pro­zen­ti­ge Haf­tungs­frei­stel­lung und den Ver­zicht auf eine übli­che Risi­ko­prü­fung wird sicher­ge­stellt, dass die­je­ni­gen Unter­neh­men, die nur durch die Coro­na-Pan­de­mie in Schwie­rig­kei­ten gera­ten sind, rasch einen Kre­dit bekom­men. Wir rech­nen mit sehr vie­len Anträ­gen und wer­den zusam­men mit den Ban­ken und Spar­kas­sen alles dafür tun, die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für eine schnel­le Aus­zah­lung zu schaffen.“

Die KfW-Schnell­kre­di­te für den Mit­tel­stand umfas­sen im Kern fol­gen­de Maßnahmen:

Unter der Vor­aus­set­zung, dass ein mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men im Jahr 2019 oder im Durch­schnitt der letz­ten drei Jah­re einen Gewinn aus­ge­wie­sen hat, soll ein „Sofort­kre­dit“ mit fol­gen­den Eck­punk­ten gewährt werden:

– Der Schnell­kre­dit steht mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men mit mehr als 10 Beschäf­tig­ten zur Ver­fü­gung, die min­des­tens seit 1. Janu­ar 2019 am Markt aktiv gewe­sen sind.

– Das Kre­dit­vo­lu­men pro Unter­neh­men beträgt bis zu 3 Monats­um­sät­zen des Jah­res­um­sat­zes 2019, maxi­mal € 800.000 für Unter­neh­men mit einer Beschäf­tig­ten­zahl über 50 Mit­ar­bei­tern, maxi­mal € 500.000 für Unter­neh­men mit einer Beschäf­tig­ten­zahl von bis zu 50.

– Das Unter­neh­men darf zum 31. Dezem­ber 2019 nicht in Schwie­rig­kei­ten gewe­sen sein und muss zu die­sem Zeit­punkt geord­ne­te wirt­schaft­li­che Ver­hält­nis­se aufweisen.

– Zins­satz in Höhe von aktu­ell 3 % mit Lauf­zeit 10 Jahre.

– Die Bank erhält eine Haf­tungs­frei­stel­lung in Höhe von 100 % durch die KfW, abge­si­chert durch eine Garan­tie des Bundes.

– Die Kre­dit­be­wil­li­gung erfolgt ohne wei­te­re Kre­dit­ri­si­ko­prü­fung durch die Bank oder die KfW. Hier­durch kann der Kre­dit schnell bewil­ligt werden.

Der KfW-Schnell­kre­dit kann nach Geneh­mi­gung durch die EU-Kom­mis­si­on starten.

Quel­le: Pres­se­news­let­ter der KfW Ban­ken­grup­pe vom 06.04.2020

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