Coro­na-Sofort­hil­fe muss drin­gend ver­län­gert und nach­ge­bes­sert werden

Coro­na-Sofort­hil­fe muss drin­gend ver­län­gert und nach­ge­bes­sert werden

BDS kri­ti­siert hand­werk­li­che Feh­ler bei der Umsetzung

Mün­chen – Sie ist für vie­le der gro­ße Not­an­ker in die­ser wirt­schaft­lich äußerst ange­spann­ten Coro­na-Kri­se: die Coro­na-Sofort­hil­fe. Wochen­lang hat der BDS Bay­ern dafür gekämpft, dass die­se Zuschuss­hil­fe schnell und unkom­pli­ziert aus­be­zahlt wird. Die ange­kün­dig­ten Beschleu­ni­gun­gen in den letz­ten Wochen waren oft ernüch­ternd. Noch immer war­ten zahl­rei­che Unter­neh­men auf die­se drin­gen­de Hil­fe. Dass sie so lan­ge auf sich war­ten lässt, liegt aus Sicht des Bund der Selb­stän­di­gen – Gewer­be­ver­band Bay­ern e.V. dar­an, dass bei der Umset­zung vie­le hand­werk­li­che Feh­ler gemacht wur­den. „Die Vor­aus­set­zun­gen für das För­der­pro­gramm wur­den in einer Art Sala­mi-Tak­tik, scheib­chen­wei­se ver­öf­fent­licht, lan­ge gab es über­haupt kei­ne Defi­ni­ti­on für den Liqui­di­täts­eng­pass oder Aus­sa­gen, ob Pri­vat­ver­mö­gen auf­ge­bracht wer­den müs­sen oder nicht“, so BDS Prä­si­den­tin Gabrie­le Seh­orz. Die Ver­wir­rung war groß und die Unter­neh­men waren verunsichert.

Der Wirt­schafts­ver­band erlebt jetzt, dass antrags­be­rech­tig­te Mit­glieds­un­ter­neh­men Nega­tiv­be­schei­de erhal­ten, weil der Liqui­di­täts­eng­pass nicht aus­rei­chend nach­voll­zieh­bar erklärt wer­den konn­te. Auch hier kri­ti­siert der Ver­band die tech­ni­sche Umset­zung: „Man hät­te dies in dem Antrags­for­mu­lar sehr gut in einer Ein­nah­men/Aus­ga­ben-Tabel­le dar­stel­len kön­nen, anstatt nur 350 Zei­chen zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die tech­ni­sche Umset­zung war und ist ver­bes­se­rungs­wür­dig“, so Seh­orz. „Hier kann man jetzt den schwar­zen Peter nicht dem Unter­neh­mer zuschie­ben!“, so Seh­orz ver­är­gert. Der BDS Bay­ern for­dert auf­grund der Ver­zö­ge­run­gen und der schwie­ri­gen Umset­zung eine Ver­län­ge­rung der Coro­na-Sofort­hil­fe. „Das Bun­des­pro­gramm der Sofort­hil­fe läuft am 31.05.2020 aus. Dies wird der der­zei­ti­gen Situa­ti­on nicht gerecht, vie­le Betrie­be, die eigent­lich antrags­be­rich­tig wären, haben kei­nen Antrag gestellt. Die Coro­na-Kri­se trifft auch die ein oder ande­re Bran­che zeit­ver­setzt. Aus die­sem Grund for­dern wir die Ver­län­ge­rung des Sofort­hil­fe­pro­gramms um min­des­tens drei Monate.“

Aber nicht nur die Dau­er soll ver­län­gert wer­den, das Pro­gramm müs­se auch über­ar­bei­tet wer­den laut Seh­orz: „Wer hand­werk­li­che Feh­ler macht, muss nach­bes­sern. Das Sofort­hil­fe­pro­gramm des Bun­des wur­de voll­mun­dig für Solo-Selb­stän­di­ge ange­kün­digt. Die­se fal­len aber zuwei­len häu­fig durchs Ras­ter. Nicht weni­ge von ihnen haben immer noch kei­ne neue Per­spek­ti­ve, wie und wann sie unter­neh­me­risch wie­der durch­star­ten kön­nen. Pri­vat und Geschäft sind hier sel­ten trenn­scharf aus­ein­an­der­zu­hal­ten. Die Sofort­hil­fe muss auch für die­se Grup­pe ein wir­kungs­vol­les Instru­ment sein!“, so Seh­orz abschließend.

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