Der poli­ti­sche Murks muss been­det werden!

Der poli­ti­sche Murks muss been­det werden!

BDS Bay­ern kri­ti­siert Abwick­lung und feh­len­den Unter­neh­mer­lohn bei der Über­brü­ckungs­hil­fe III scharf

Berlin/München – „Jubel­stür­me in der Poli­tik – die Über­brü­ckungs­hil­fe III ist nun end­lich zu bean­tra­gen, man habe ja den Febru­ar ver­spro­chen und Wort gehal­ten – mit Aus­zah­lun­gen ist vor Ende März oder Anfang April aller­dings nicht zu rech­nen. Was hier pas­siert gleicht eher einer poli­ti­schen Pos­se als einer ver­ant­wor­tungs­vol­len (Wirtschafts-)Politik oder ech­ten Hil­fe für unse­re Unter­neh­men. Wochen­lang lässt die Hil­fe auf sich war­ten und kommt dann plötz­lich wie Phö­nix aus der Asche – natür­lich ohne, dass man im Vor­feld Ver­bän­de, Kam­mern oder gar die antrag­stel­len­den Steu­er­be­ra­ter infor­miert hat. Die­se Kom­mu­ni­ka­ti­on ist an Pein­lich­keit nicht mehr zu über­bie­ten und die Fra­ge muss erlaubt sein, wer aus den betei­lig­ten Minis­te­ri­en hier end­lich poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung für die­sen Murks über­nimmt! Als wären die­se Trö­de­lei und die frag­wür­di­ge Infor­ma­ti­ons­po­li­tik noch nicht genug, nein auch der gefor­der­te fik­ti­ve Unter­neh­mer­lohn – drin­gendst gebraucht – ist in der Über­brü­ckungs­hil­fe III nicht ent­hal­ten.“, so die ver­är­ger­te Prä­si­den­tin des Bund der Selb­stän­di­gen – Gewer­be­ver­band Bay­ern e.V., Gabrie­le Sehorz.

Hier war die Freu­de noch groß als Anfang Febru­ar in die FAQ zu den Bei­hil­fe­re­ge­lun­gen (für alle Pro­gram­me) die Ant­wort ein­zog: Ja. Ein fik­ti­ver Unter­neh­mer­lohn kann bei Unter­neh­men und Solo­selb­stän­di­gen, die kein Geschäfts­füh­rer­ge­halt in ihrer Gewinn- und Ver­lust­rech­nung aus­wei­sen, bis zur Höhe der gesetz­li­chen Pfän­dungs­frei­gren­ze als Fix­kos­ten ange­rech­net wer­den.

Seh­orz führt wei­ter aus: „Mich ärgert es gewal­tig wie hier Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer hin­ge­hal­ten, falsch infor­miert und men­tal zer­stört wer­den – das muss ein Ende finden.“

Abschlie­ßend betont Seh­orz ein wei­te­res Mal: „Die Abschlags­zah­lun­gen der Über­brü­ckungs­hil­fe III müs­sen inner­halb von 48 Stun­den flie­ßen! Hier darf es zu kei­nen wei­te­ren Pro­ble­men kom­men, erst recht nicht, wenn die voll­stän­di­ge Hil­fe erst Wochen nach dem Antrags­da­tum aus­be­zahlt wird.“

Zum Hin­ter­grund:

In den FAQ zu den Bei­hil­fe­re­ge­lun­gen (für alle Pro­gram­me) steht, Stand 12.02.2021, auf die Fra­ge: „Kann ein fik­ti­ver Unter­neh­mer­lohn bei der Bestim­mung der unge­deck­ten Fix­kos­ten berück­sich­tig wer­den?“ als Antwort:

Ja. Ein fik­ti­ver Unter­neh­mer­lohn kann bei Unter­neh­men und Solo­selb­stän­di­gen, die kein Geschäfts­füh­rer­ge­halt in ihrer Gewinn- und Ver­lust­rech­nung aus­wei­sen, bis zur Höhe der gesetz­li­chen Pfän­dungs­frei­gren­ze als Fix­kos­ten ange­rech­net wer­den (sie­he Publi­ka­ti­on des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz zu den „Pfän­dungs­frei­gren­zen für Arbeitseinkommen“)

Die Pfän­dungs­frei­gren­ze beträgt hier­nach grund­sätz­lich 1.178,59 EUR monatlich.

Sofern gesetz­li­che Unter­halts­pflich­ten bestehen, erhöht sich die­ser Betrag um 443,57 EUR monat­lich für die ers­te unter­halts­pflich­ti­ge Per­son, 247,12 EUR monat­lich für die zwei­te bis fünf­te unter­halts­pflich­ti­ge Per­son, bis zu maxi­mal 2.610,63 EUR monatlich.

Die­se Infor­ma­ti­on steht im Zusam­men­hang mit der Über­brü­ckungs­hil­fe III auf der Sei­te der Bun­des­re­gie­rung: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html

In der Über­brü­ckungs­hil­fe III wird der fik­ti­ve Unter­neh­mer­lohn nun aber expli­zit wie­der als nicht för­der­fä­hig bezeichnet:

2.12 Sind Per­so­nal­kos­ten förderfähig?

Per­so­nal­kos­ten, die nicht vom Kurz­ar­bei­ter­geld erfasst sind11, wer­den pau­schal mit 20 % der Fix­kos­ten der Nr. 1 bis 11 der in Fra­ge 2.4. auf­ge­führ­ten Tabel­le berück­sich­tigt. Kos­ten für Aus­zu­bil­den­de sind för­der­fä­hig. Dar­über hin­aus sind Per­so­nal­kos­ten und Unter­neh­mer­löh­ne nicht för­der­fä­hig. Dies gilt auch für fiktive/kalkulatorische Unter­neh­mer­löh­ne sowie Geschäfts­füh­rer­ge­häl­ter von Gesell­schaf­tern, die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­lich als selbst­stän­dig ein­ge­stuft werden.

Die­se Ver­wir­rung ist unerhört!

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