Dezem­ber­hil­fe – BDS informiert:

Die Dezem­ber­hil­fe kann bis zum 30. April 2021 bean­tragt wer­den (Anträ­ge zur Novem­ber­hil­fe kön­nen eben­falls bis zum 30. April 2021 bean­tragt werden):
• Antrags­be­rech­tigt sind nur die Unter­neh­men und Solo-Selb­stän­di­ge, die bereits im Novem­ber betrof­fen waren und das immer noch sind.
Unter­neh­men und Solo­selb­stän­di­ge, die den Geschäfts­be­trieb erst auf Grund­la­ge spä­te­rer Beschlüs­se (z. B. der Bund-Län­der-Beschluss vom 13.12.2020) ein­stel­len muss­ten, gel­ten nicht als direkt Betrof­fe­ne im Sin­ne der Novem­ber­hil­fe, bezie­hungs­wei­se Dezemberhilfe!
• Regio­na­le Schlie­ßun­gen von Bran­chen oder Ein­rich­tun­gen, die nicht in die­sen Beschlüs­sen genannt wer­den, fal­len eben­falls nicht unter die November‑, bzw. Dezemberhilfe.
• Anträ­ge wer­den aus­schließ­lich digi­tal durch prü­fen­de Drit­te (Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer etc.) beantragt.
• Solo-Selb­stän­di­ge kön­nen unter Berück­sich­ti­gung fol­gen­der Kri­te­ri­en die Hil­fe direkt unter direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen:
– Das Kri­te­ri­um der Solo-Selb­stän­dig­keit muss erfüllt sein.
– Die Höhe der Hil­fe beträgt höchs­tens 5000 €-
– Der Antrag­stel­ler hat kei­ne Über­brü­ckungs­hil­fe (I, II oder III) beantragt.
– Zwin­gend erfor­der­lich für die Authen­ti­fi­zie­rung im Direkt­an­trag ist ein ELS­TER-Zer­ti­fi­kat. Soll­ten Sie noch kein der­ar­ti­ges Zer­ti­fi­kat besit­zen, kön­nen Sie die­ses über das ELS­TER-Por­tal beantragen.
– Der Direkt­an­trag kann jeweils nur ein­mal gestellt wer­den. Wur­de ein Direkt­an­trag gestellt, kann dar­auf­hin kein zusätz­li­cher Antrag auf Novem­ber­hil­fe, bezie­hungs­wei­se Dezem­ber­hil­fe über einen prü­fen­den Drit­ten mehr gestellt werden.

Unter­neh­men, Solo-Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, die vom Bund-Län­der-Beschluss vom 13.12.2020 betrof­fen sind (Schlie­ßung oder Redu­zie­rung des Geschäf­tes) kön­nen auch die Über­brü­ckungs­hil­fe III in Anspruch neh­men. Die­se ist noch nicht bean­trag­bar! Wir infor­mie­ren Sie, wenn dies der Fall ist.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

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