Erfolg des BDS: Gesetz gegen Abmahn­miss­brauch kommt

Der Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V. hat sich in den ver­gan­ge­nen Mona­ten für ein Gesetz gegen den Miss­brauch von Abmah­nun­gen ein­ge­setzt. Nun hat Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er (CDU) einen Geset­zes­ent­wurf vor­ge­legt, in dem die wich­tigs­ten For­de­run­gen des BDS auf­ge­grif­fen werden.
Der Abmahn­miss­brauch wird zukünf­tig dadurch ein­ge­dämmt, dass die finan­zi­el­len Anrei­ze ent­fal­len. Das bedeu­tet, dass der Abmah­nen­de kei­nen Auf­wen­dungs­er­satz mehr bei der Abmah­nung von „online“ began­ge­nen Ver­stö­ßen gegen gesetz­li­che lnfor­ma­ti­ons- und Kenn­zeich­nungs­pflich­ten ver­lan­gen kann. Dar­über hin­aus ist der Auf­wen­dungs­er­satz bei der Abmah­nung von klei­nen und Kleinst­un­ter­neh­men sowie ver­gleich­ba­ren Ver­ei­nen wegen Ver­stö­ßen gegen sons­ti­ge Daten­schutz­ver­stö­ße aus­ge­schlos­sen. lm Fall der Erstab­mah­nung kann auch kei­ne Ver­trags­stra­fe ver­ein­bart werden.

Der Gesetz­ent­wurf ist ein gro­ßer Erfolg unse­rer Arbeit. Bereits mit der Ein­füh­rung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung im Mai 2018 haben wir dar­auf gedrängt, dass es ein Gesetz braucht, wel­ches den Abmahn­miss­brauch ver­hin­dert. Dabei haben wir ver­schie­de­ne Gesprä­che geführt und das The­ma plat­ziert. Das Gesetz garan­tiert einer­seits, dass wei­ter außer­ge­richt­li­che Abmah­nun­gen zuläs­sig sind und ande­rer­seits, dass Selb­stän­di­ge nicht Opfer von Abmahn­ver­ei­nen wer­den“, sagt Lilia­na Gat­te­rer, Prä­si­den­tin des Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V., mit Blick auf den Gesetzentwurf.

Im nächs­ten Schritt wird das Gesetz im Deut­schen Bun­des­tag bera­ten und anschlie­ßend abgestimmt.

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