Euro­päi­sche Eini­gung auf Plattformgesetz

Nach dem Digi­tal Mar­kets Act (DMA), das vor einem Monat ver­ab­schie­det wur­de, haben sich EU-Insti­tu­tio­nen und Mit­glieds­staa­ten eben­so auf den Digi­tal Ser­vices Act (DSA) geei­nigt. Hier steht der digi­ta­le Bin­nen­markt im Fokus. Vor allem Online-Märk­te und sozia­le Netz­wer­ke sol­len stär­ker in die Pflicht genom­men wer­den. Je grö­ßer die Platt­form ist, des­to grö­ßer sind auch die Pflich­ten. Das trifft vor allem Ama­zon, Face­book etc. Klei­ne Unter­neh­men und Start-ups wer­den durch ent­spre­chen­de Aus­nah­men vor unver­hält­nis­mä­ßi­gem Auf­wand geschützt.
„Ein wei­te­rer Schritt für den Digi­tal­schutz von Ver­brau­chern und das Ein­hal­ten inter­na­tio­na­ler Geset­ze bie­ten nun gemein­sam der DSA und der DMA [Anmer­kung der Redak­ti­on: Unse­ren Arti­kel hier­zu fin­den Sie hier (https://bds-rlp.de/2022/02/22/digital-markets-act-dma-und-moegliche-auswirkungen-auf-den-mittelstand/)]. Uns ist es wich­tig, dass vor allem gro­ße (Tech-)Konzerne wie Goog­le, Ama­zon & Co. nun in die Ver­ant­wor­tung genom­men wer­den, die Pflich­ten klei­ner Unter­neh­men aber gerin­ger aus­fal­len müs­sen. Die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit muss hier maß­ge­bend sein,“ so Lilia­na Gat­te­rer, Prä­si­den­tin vom Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V.

Das ändert sich mit dem Digi­tal Ser­vices Act:

Bekämp­fung ille­ga­ler Inhal­te durch ein ver­pflich­ten­des Mel­de­sys­tem, das Nut­ze­rin­nen und Nut­zern das Kenn­zeich­nen sol­cher Inhal­te erlaubt und Platt­for­men die Zusam­men­ar­beit mit „ver­trau­ens­wür­di­gen Hin­weis­ge­bern“ ermög­licht.
Neue Vor­schrif­ten für die Rück­ver­folg­bar­keit gewerb­li­cher Nut­zer auf Online-Markt­plät­zen, um Ver­käu­fer ille­ga­ler Waren leich­ter auf­spü­ren zu kön­nen.
Wirk­sa­me Beschwer­de­me­cha­nis­men ermög­li­chen Nut­ze­rin­nen und Nut­zern eine Ent­schei­dung einer Platt­form, einen Inhalt zu ent­fer­nen oder nicht zu ent­fer­nen, über­prü­fen zu las­sen.
Mehr Trans­pa­renz von Online-Platt­for­men, ins­be­son­de­re bei den Algo­rith­men, die z.B. den Emp­feh­lungs­sys­te­men der Platt­for­men zugrun­de lie­gen.
Ver­pflich­tun­gen für sehr gro­ße Platt­for­men, Risi­ken für den Miss­brauch ihrer Sys­te­me zu ana­ly­sie­ren und Maß­nah­men zu ergrei­fen. Das Risi­ko­ma­nage­ment der Platt­for­men wird von unab­hän­gi­ger Sei­te über­prüft.
Zugriff für die For­schung auf die Kern­da­ten grö­ße­rer Platt­for­men, um unab­hän­gig die Wirk­wei­se der Algo­rith­men sowie Risi­ken für Gesell­schaft und Demo­kra­tie unter­su­chen zu können.

Quel­le: BMWK

The post Euro­päi­sche Eini­gung auf Platt­form­ge­setz first appeared on Bund der Selb­stän­di­gen (BDS) Deutsch­land e.V..

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner