För­der­mit­tel für Selb­stän­di­ge im Jahr 2016

Auch im Jahr 2016 kön­nen Exis­tenz­grün­der und bestehen­de Unter­neh­men wie­der För­der­mit­tel für Bera­tungs­leis­tun­gen erhal­ten. Wich­tig ist wei­ter­hin:
Erst nach einer erfolg­rei­chen Antrags­stel­lung kann die Bera­tung begin­nen. Andern­falls erhal­ten die Unter­neh­men kei­ne Zuschüs­se. Der Bund der Selb­stän­di­gen hat die wich­tigs­ten Neue­run­gen
zusam­men­ge­fasst.

Wer wird geför­dert?
Das zustän­di­ge Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hat drei Ziel­grup­pen defi­niert: Ers­tens jun­ge, neu gegrün­de­te Unter­neh­men (Jung­un­ter­neh­men), zwei­tens bereits län­ger am Markt bestehen­de
KMU (Bestands­un­ter­neh­men) und drit­tens Unter­neh­men in Schwierigkeiten.

Jung­un­ter­neh­men: Wer bekommt För­der­geld? Wel­che Bera­tun­gen wer­den geför­dert?
Als Jung­un­ter­neh­men gel­ten Fir­men inner­halb der ers­ten zwei Jah­re nach Grün­dung. Das Spek­trum der För­der­mög­lich­kei­ten ist sehr groß. Vor Antrag­stel­lung müs­sen Jung­un­ter­neh­men ein kos­ten­lo­ses Infor­ma­ti­ons­ge­spräch mit einem regio­na­len Ansprech­part­ner über die Zuwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen führen.

Bestands­un­ter­neh­men: Wer bekommt För­der­geld? Wel­che Bera­tun­gen wer­den geför­dert?
Am Markt bestehen­de Unter­neh­men kön­nen ab dem drit­ten Jahr nach Grün­dung (Bestands­un­ter­neh­men) eine För­de­rung der Kos­ten einer Unter­neh­mens­be­ra­tung erhal­ten. Geför­dert wer­den Bera­tun­gen zu allen wirt­schaft­li­chen, finan­zi­el­len, per­so­nel­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Fra­gen der Unter­neh­mens­füh­rung (all­ge­mei­ne Beratungen).

Unter­neh­men in Schwie­rig­kei­ten: Wer bekommt För­der­geld? Wel­che Bera­tun­gen wer­den geför­dert?
Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men, die sich in einer wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Situa­ti­on befin­den, sol­len mit Bera­tungs­maß­nah­men unter­stützt wer­den. Geför­dert wer­den Bera­tun­gen zur Wie­der­her­stel­lung der Leis­tungs- und Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Unter­neh­men in Schwie­rig­kei­ten unab­hän­gig vom Unter­neh­mens­al­ter (Unter­neh­mens­si­che­rungs­be­ra­tung).
Wer ent­schei­det über die Förderanträge?

Mit der Durch­füh­rung des Pro­gramms ist das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) als Bewil­li­gungs­be­hör­de beauf­tragt. In das Zuwen­dungs­ver­fah­ren sind zusätz­lich Leit­stel­len und regio­na­le Ansprech­part­ner ein­ge­bun­den. Die För­der­an­trä­ge sind online über die Antrags­platt­form des BAFA zu
stel­len.

Wei­te­re Infos:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/

Wie hoch ist die För­de­rung?
Die För­de­rung kann bis zu 3.200 Euro betra­gen. Einen Über­blick über die För­der­sum­men fin­den Sie unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/publikationen/internet_zahlung_und_zahlungsnachweis.pdf

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma För­der­mit­tel kon­tak­tie­ren Sie die BDS Geschäfts­stel­le unter Tele­fon:
0381–400 16 10 oder E‑Mail: info@bds-mv.de.

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