For­de­run­gen zur Anpas­sung der Über­brü­ckungs­hil­fen in der Tourismusbranche

Zusam­men mit den Tou­ris­mus­ver­bän­den for­dern wir, der BDS-Rhein­land-Pfalz & Saar­land und der BDS-Deutsch­land, im Rah­men des Akti­ons­bünd­nis­ses Tou­ris­mus­viel­falt eine Anpas­sung der Überbrückungshilfen.
Es ist zwar zu begrü­ßen, dass die Über­brü­ckungs­hil­fen bis zum 31.12.2020 ver­län­gert wur­den, doch gibt es noch eini­ge Pro­ble­me, die besei­tigt wer­den müssten.
So wur­de bis­her nur ein Pro­zent der bereit­ge­stell­ten 24,6 Mil­li­ar­den EUR bewil­ligt (sie­he Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf die Klei­ne Anfra­ge der Frak­ti­on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Druck­sa­che 19/21568: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/218/1921823.pdf). Zahl­rei­che Gesprä­che mit Akteu­ren der Bran­che haben nach­weis­bar auf­ge­zeigt, dass dies nicht dar­an liegt, dass Unter­neh­men die ange­bo­te­nen Hil­fen nicht benö­ti­gen, son­dern viel­mehr dar­an, dass es zu vie­le Hür­den bei der Bean­tra­gung gibt. Das Antrags­ver­fah­ren ist umständ­lich, unüber­sicht­lich und zu vie­le Betrie­be, die einer Hil­fe bedür­fen, fal­len durch das Ras­ter, weil Betriebs­kos­ten und Aus­fäl­le nicht oder nicht hin­rei­chend berück­sich­tigt wer­den. Auch gerin­ge­re Umsatz­ein­bu­ßen als die bis­her fest­ge­leg­ten 60 Pro­zent sind für Unter­neh­men bereits exis­tenz­be­dro­hend. Dies gilt ins­be­son­de­re, da sich die wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen der Pan­de­mie bereits über meh­re­re Mona­te hin­zie­hen und kein Ende für die Tou­ris­tik abseh­bar ist. „Die­ser Wirt­schafts­zweig wie auch die Ver­an­stal­tungs­bran­che sind am schwers­ten betrof­fen. Hier muss schnell Hil­fe kom­men“, sagt Prä­si­den­tin Lilia­na Gatterer.
Der BDS-Rhein­land-Pfalz & Saar­land und der BDS-Deutsch­land brin­gen mit dem Akti­ons­bünd­nis Tou­ris­mus­viel­falt, in dem zahl­rei­che unter­schied­li­che Berei­che der Tou­ris­tik ver­tre­ten sind, fol­gen­de pra­xis­re­le­van­te Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge ein:

• Ver­ein­fa­chung der Bewilligungskriterien:

– Die unter­schied­li­chen Gren­zen ent­spre­chend der Umsatz­ein­brü­che soll­ten ver­ein­facht wer­den. Unser Vor­schlag ist hier, dass Unter­neh­men, die einen Umsatz­ein­bruch von min­des­tens 40 Pro­zent zu ver­kraf­ten haben, 90 Pro­zent ihrer Fix­kos­ten erstat­tet bekommen.
– Gewäh­rung der Bei­hil­fen unab­hän­gig von der Beschäf­tig­ten­zahl (auch für KMU <10 Beschäf­tig­te): Die Beschäf­tig­ten­zahl sagt nichts über die Kos­ten­struk­tur und Hilfs­be­dürf­tig­keit eines Unter­neh­mens aus. Ent­spre­chend ist die bis­he­ri­ge Decke­lung der För­der­höchst­bei­trä­ge nach Beschäf­tig­ten­zahl will­kür­lich und realitätsfern.
– Umfra­gen unter den Mit­glieds­un­ter­neh­men haben erge­ben, dass die bis­he­ri­ge Decke­lung von 50.000 EUR pro Monat in vie­len Fäl­len nicht aus­rei­chend ist. Eine Auf­he­bung oder Anpas­sung der Decke­lung nach oben ist drin­gend erforderlich.

• Anpas­sung der erstat­tungs­fä­hi­gen Kosten:

– Für vie­le Unter­neh­men, wie bei­spiels­wei­se Bus­be­trie­be, sind Lea­sing­kos­ten ein erheb­li­cher Kos­ten­block und der Grund­stein ihres kapi­tal­in­ten­si­ven Geschäfts­mo­dells. Unse­re For­de­rung an die­ser Stel­le ist, die vol­len Lea­sing­ra­ten und Abset­zun­gen für Abnut­zun­gen zu berück­sich­ti­gen, nicht nur anteilig.
– Eine Anhe­bung der Per­so­nal­kos­ten­pau­scha­le von den der­zeit 10 Pro­zent auf 25 Pro­zent bei der Fix­kos­ten­er­mitt­lung wür­de die Fehl­stel­lung in der Tou­ris­mus­bran­che abmil­dern. Gera­de hier sind Per­so­nal­kos­ten, trotz Auf­trags­rück­gang hoch (Bear­bei­tung von Stornierungen).
– Wir for­dern, einen Unter­neh­mer­lohn von pau­schal 2000 EUR monat­lich bei der Kal­ku­la­ti­on der Fix­kos­ten mit­ein­zu­be­zie­hen. Dies wür­de ins­be­son­de­re Solo­selb­stän­di­gen und Kleinst­un­ter­neh­men vor einer Geschäfts­auf­ga­be und u. U. dem pri­va­ten Ruin bewahren.
– Mar­gen und Pro­vi­sio­nen für Ein­zel­rei­se­leis­tun­gen müs­sen gleich behan­delt werden.
– Pro­vi­sio­nen und Mar­gen für stor­nier­te Rei­sen bzw. für Rei­sen, die gar nicht erst ver­kauft wer­den konn­ten, soll­ten Berück­sich­ti­gung fin­den und ab dem 01.08.2020 die Buchungs­da­ten des Vor­jah­res heranziehen.

• Wei­te­re Forderungen:

– Anhe­bung des Höchst­be­trags der Klein­bei­hil­fen 2020 von bis­her 800.000 EUR auf 1,6 Mio. EUR
– Unter­neh­mens­ein­hei­ten müs­sen ein­zeln berück­sich­tigt wer­den. Bis­her darf für ver­bun­de­ne Unter­neh­men nur ein Antrag gestellt wer­den. Dies geht an der Rea­li­tät vie­ler Unter­neh­men mit meh­re­ren Betriebs­stät­ten vor­bei, die jede für sich ent­spre­chen­de Betriebs­kos­ten verursachen.
– Bei­hil­fen für alle Unternehmen.

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