Gebt dem Kun­den Luft zum Atmen!

Gebt dem Kun­den Luft zum Atmen!

Mas­ke darf nicht zum All­heil­mit­tel wer­den – Ein­zel­han­del muss gestärkt werden

Mün­chen – Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hat die star­re Zeit­be­schrän­kung für Gast­stät­ten und Restau­rants als rechts­wid­rig bewer­tet. Die­se Beschrän­kun­gen sei­en nicht mehr gerecht­fer­tigt. Der BDS Bay­ern begrüßt, dass Gast­stät­ten und Restau­rants nun zu ihren übli­chen Zei­ten zurück­keh­ren können.

Dazu die Prä­si­den­tin des Bund der Selb­stän­di­gen – Gewer­be­ver­band Bay­ern e.V., Gabrie­le Seh­orz: „Wir freu­en uns für alle Unter­neh­mer aus der Gas­tro­no­mie und wün­schen, dass die Umsät­ze nun wie­der schnell stei­gen, damit sich der Betrieb wenigs­tens wirt­schaft­lich rech­net!“ Aus Sicht des Wirt­schafts­ver­ban­des ist die­se Ent­schei­dung aber nicht nur für die Gas­tro­no­mie von Rele­vanz. Der BayVGH hat deut­lich gemacht, dass das der­zei­ti­ge sehr gerin­ge Infek­ti­ons­ge­sche­hen bei der Abwä­gung jeder Beschrän­kung rea­lis­tisch ein­be­zo­gen wer­den muss. Hier­bei spielt offen­bar eine wesent­li­che Rol­le, ob sich jeweils aus dem bis­he­ri­gen Betrieb einer Bran­che eine erhöh­te Gefähr­dung ablei­ten lässt oder nicht. Wenn die Ant­wort nein ist, spricht viel dafür, dass weit­rei­chen­de Beschrän­kun­gen kei­ne Recht­fer­ti­gung mehr haben. Dies ist auf vie­le Bran­chen übertragbar.

Das nied­ri­ge Infek­ti­ons­ge­sche­hen – für das wir alle gemein­sam gekämpft haben – muss jetzt auch zu den not­wen­di­gen Locke­run­gen beim Ein­kau­fen füh­ren, so dass wie­der von einem Ein­kaufsver­gnü­gen gespro­chen wer­den kann. Wir müs­sen das Ein­kaufs­ge­fühl drin­gend wie­der ver­bes­sern! Beson­ders der sta­tio­nä­re Han­del lei­det immer noch deut­lich unter einer stark spür­ba­ren Kauf-Lust­lo­sig­keit des Kon­su­men­ten. Mas­kier­te Ver­käu­fer und die eige­ne Mas­ken­pflicht ani­mie­ren nicht gera­de zum aus­gie­bi­gen Bum­meln und Shop­pen. Den neu­en Anzug, das Som­mer­kleid oder ein neu­es Topf­set aus­su­chen oder im Möbel­haus das neue Wohn­zim­mer­so­fa pro­be­woh­nen macht unter die­sen Bedin­gun­gen – ver­ständ­li­cher­wei­se – ein­fach kei­ne Freu­de. Die Kon­su­men­ten blei­ben lie­ber zu Hau­se“ stellt Gabrie­le Seh­orz fest und ergänzt: „Es ist rea­li­täts­fern zu den­ken, dass sich das durch eine tem­po­rä­re Mehr­wert­steu­er­sen­kung ändern wird.“ Gera­de gegen letz­te­re wehrt sich der bran­chen­über­grei­fen­de Ver­band seit Wochen.

Machen wir uns nichts vor, die star­ken Auf­la­gen bedro­hen unse­ren Ein­zel­han­del und wei­te­re Leer­stän­de wer­den die Fol­ge sein. Wir müs­sen unse­re regio­na­len Geschäf­te ret­ten, denn die sind es, die auch in Zukunft unse­re Innen­städ­te und Ein­kaufs­stra­ßen mit Leben fül­len sol­len. Wir ent­schei­den heu­te wie unse­re Innen­städ­te in fünf Jah­ren aus­se­hen wer­den. Wir brau­chen jetzt wei­te­re Locke­run­gen für den Ein­zel­han­del bezie­hungs­wei­se den Kun­den bevor es zu spät ist. Die Mas­ke kann und darf kein lang­fris­ti­ges All­heil­mit­tel wer­den! Für die Locke­rung der Mas­ken­pflicht für das Per­so­nal muss­ten wir lan­ge kämp­fen, jetzt muss dies auch für den Kun­den dis­ku­tiert wer­den – Öster­reich macht es uns vor. Es lie­gen kei­ne Erkennt­nis über ein erhöh­tes Infek­ti­ons­ge­sche­hen im Ein­zel­han­del vor, daher ist offen­sicht­lich, dass auch hier die bis­he­ri­gen ein­schnei­den­den Auf­la­gen nicht mehr län­ger gerecht­fer­tigt sind!“, stellt Seh­orz abschlie­ßend fest.

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