Gesam­mel­te Infos zur Corona-Pandemie:

Liqui­di­täts­hil­fen für Frei­be­ruf­ler und KMU in Mecklenburg-Vorpommern

- Maß­nah­me: Liqui­di­täts­hil­fe für Kleinst­be­trie­be und Frei­be­ruf­ler durch rück­zahl­ba­re Zuschüs­se bis 20.000 Euro

- Höhe der Liqui­di­täts­hil­fe:
- Zins­frei­es Dar­le­hen bis zu 20.000 Euro, Lauf­zeit 5 Jah­re
- Dar­le­hen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zins­frei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr til­gungs­frei
- Eine Rest­schuld­be­frei­ung nach 36 Mona­ten wird mög­lich sein, falls die Exis­tenz des Unter­neh­mens gefähr­det ist.

- Bean­tra­gung: : Die Mit­tel sol­len in einem ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren durch die Gesell­schaft für Arbeits­markt und Struk­tur­ent­wick­lung (GSA) aus­ge­reicht wer­den. Die Antrags­vor­mer­kung bereits mög­lich. Antrags­for­mu­la­re ste­hen vor­aus­sicht­lich ab dem 1. April 2020 zur Verfügung.

Quel­le: https://www.gruenderlexikon.de/ Stand 28.3.2020

Gesell­schaft für Struk­tur- und Arbeitsmarktentwicklung:

Zuwen­dun­gen zur Ver­mei­dung von Liqui­di­täts­eng­päs­sen auf­grund der Corona-Pandemie

Das Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern gewährt Mit­tel zur För­de­rung von Unter­neh­men mit Hil­fe von rück­zahl­ba­ren Zuwen­dun­gen zur Ver­mei­dung von Liqui­di­täts­eng­päs­sen wegen Ein­nah­me­aus­fäl­len im Kon­text der wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen des Coronavirus.

Antrags­vor­mer­kung: Zuwen­dun­gen zur Ver­mei­dung von Liqui­di­täts­eng­päs­sen auf­grund der Corona-Pandemie

Frei­tag, 20.03.2020
Das Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern gewährt Mit­tel zur För­de­rung von Unter­neh­men mit Hil­fe von rück­zahl­ba­ren Zuwen­dun­gen zur Ver­mei­dung von Liqui­di­täts­eng­päs­sen wegen Ein­nah­me­aus­fäl­len im Kon­text der wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen des Coronavirus.

Die Antrags­vor­mer­kung für Zuwen­dun­gen auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie steht ab sofort zur Ver­fü­gung. WICHTIG: Die Antrags­vor­mer­kung dient einer zügi­gen Bear­bei­tung Ihres künf­ti­gen Antrags, ersetzt die­sen aber nicht. Antrags­for­mu­la­re ste­hen vor­aus­sicht­lich ab dem 1. April 2020 als Down­load zur Ver­fü­gung.
 Hier erhal­ten Sie mehr Infor­ma­tio­nen zur Antragsvormerkung.

Quel­le: www.gsa-schwerin.de, Stand 28.3.2020

Tele­fon-Hot­line und Hilfs­pa­ket des Landes

Das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um des Lan­des hat für hei­mi­sche Unter­neh­men eine Coro­na-Hot­line geschal­tet und ein Hilfs­pa­ket geschnürt.

Hot­line für Infor­ma­ti­on und Bera­tung von Unter­neh­men:
Unter­neh­men kön­nen sich an die bestehen­de Unter­neh­mens-Hot­line wen­den, die von der Gesell­schaft für Struk­tur- und Arbeits­markt­ent­wick­lung mbH (GSA) in Schwe­rin betreut wird. Die Unter­neh­mens-Hot­line ist unter der Tele­fon­num­mer: 
0385/588 55 88
von Mon­tag bis Frei­tag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreich­bar. Dar­über hin­aus kann eine Ver­mitt­lung an die Arbeits­agen­tur mit Blick auf die Bean­tra­gung von Kurz­ar­bei­ter­geld erfolgen. 

Hil­fe für die Wirt­schaft in Meck­len­burg-Vor­pom­mern:
Die Aus­wir­kun­gen des Coro­na-Virus errei­chen die Wirt­schaft in Meck­len­burg-Vor­pom­mern zuneh­mend. „Zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt sind die gesamt­wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen des Coro­na-Virus nicht abseh­bar. Ers­te Aus­wir­kun­gen sind bereits spür­bar. Unter ande­rem aus dem pro­du­zie­ren­den Gewer­be, dem Hand­werk, aus dem Tou­ris­mus gibt es ver­mehr­te Hil­fe­ru­fe. Ers­te Liqui­di­täts­eng­päs­se tre­ten bei Unter­neh­men auf. Um die­sen Unter­neh­men schnell und unbü­ro­kra­tisch hel­fen zu kön­nen, haben wir ein 100-Mil­lio­nen Euro Hilfs­pro­gramm geschnürt. Unser Ziel muss es sein, die Aus­wir­kun­gen des Coro­na-Virus auf die Wirt­schaft ein­zu­däm­men. Hier­für brau­chen wir eine gemein­sa­me Kraft­an­stren­gung. Arbeits­plät­ze und Unter­neh­men müs­sen gesi­chert wer­den“, mach­te der Minis­ter für Wirt­schaft, Arbeit und Gesund­heit Har­ry Gla­we deutlich.

100-Mil­lio­nen-Euro-Maß­nah­me­pa­ket für die Wirt­schaft in Meck­len­burg-Vor­pom­mern – Ein­zel­ne Maß­nah­men im Überblick

Son­der­pro­gramm für Lan­des­bürg­schaf­ten:
Auf­le­gung eines Son­der-Lan­des­bürg­schafts­pro­gramms für Liqui­di­täts­hil­fen für beson­ders von der Coro­na­kri­se betrof­fe­ne Unter­neh­men. Anträ­ge wer­den schnell und vor­ran­gig in einem stan­dar­di­sier­ten Ver­fah­ren bear­bei­tet. Die Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schafft PwC hat sich als Man­da­tar des Lan­des kurz­fris­tig per­so­nell ver­stärkt. Die durch­schnitt­li­che Bear­bei­tungs­dau­er soll auf 1 bis 2 Wochen ver­kürzt werden.

Auch höhe­re Kre­di­te wer­den ver­bürgt:
Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern betei­ligt sich durch die Erhö­hung sei­nes Rück­bürg­schafts­an­teils an der Ver­dop­pe­lung des Bürg­schafts­vo­lu­mens der Bürg­schafts­bank M‑V für Kre­di­te von Haus­ban­ken von 1,25 Mil­lio­nen Euro auf bis zu 2,5 Mil­lio­nen Euro pro Einzelfall. 

Schnel­le Bürg­schaf­ten bis 250.000 Euro:
Bürg­schaf­ten bis zu einem Kre­dit­vo­lu­men in Höhe von 250.000 Euro für KMU kön­nen in einem abge­kürz­ten und ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren durch die Bürg­schafts­bank ohne wei­te­re Gre­mi­en­be­tei­li­gung ent­schie­den werden. 

Liqui­di­täts­hil­fen für Frei­be­ruf­ler und KMU:
Liqui­di­täts­hil­fe für Kleinst­be­trie­be und Frei­be­ruf­ler durch rück­zahl­ba­re Zuschüs­se bis 20.000 Euro. Die Mit­tel sol­len in einem ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren durch die Gesell­schaft für Struk­tur- und Arbeits­markt­en­tiwck­lung (GSA) aus­ge­reicht wer­den.
Liqui­di­täts­hil­fe für betrieb­li­che Aus­ga­ben von KMU durch rück­zahl­ba­re Zuschüs­se bis 200.000 Euro.

Beschleu­nig­te Aus­zah­lung von Zuschüs­sen inner­halb einer Woche:
Beschleu­nig­te Aus­zah­lung von bereits bewil­lig­ten Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­sen (GRW) an geför­der­te Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft inner­halb einer Woche nach Ein­gang der Mittelanforderung. 

Beschleu­nig­te Aus­zah­lung der Zuschüs­se für For­schung und Ent­wick­lung für Unter­neh­men und pri­va­te For­schungs­ein­rich­tun­gen inner­halb einer Woche nach Ein­gang der Mittelanforderung. 

Beschleu­nig­te Aus­zah­lung der Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­se an Kom­mu­nen im Rah­men der Infra­struk­tur­för­de­rung inner­halb einer Woche nach Ein­gang der Mittelanforderung.

Quel­le: https://www.hwk-schwerin.de/artikel/corona-hotline-und-hilfspaket-des-landes-19,0,610.html Stand 28.3.2020

Hier geht’s zur SONDERINFO HILFESTELLUNG CORONA von unse­rem Part­ner-Ver­band HGV War­ne­mün­de, wel­cher pro­fes­sio­nel­le Hil­fe­stel­lung anbie­tet:
https://www.hgv-warnemuende.de/sonderinfo-hilfestellung-corona/

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner