Höhe­re För­de­rung für Elektro-Fahrzeuge

Der Umstieg auf Elek­tro­mo­bi­li­tät soll in Deutsch­land erleich­tert wer­den. Des­halb wur­de die „Inno­va­ti­ons­prä­mie“, also die staat­li­che För­de­rung von E‑Autos, am 8. Juli verdoppelt.
Rei­ne E‑Autos erhal­ten jetzt eine För­de­rung in Höhe von bis zu 9000€, Plug-in-Hybri­de bis zu 6750€. Die Prä­mie kann beim Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) bean­tragt wer­den und gilt bis zum 31. Dezem­ber 2021.

Gekauf­te oder geleas­te Fahr­zeu­ge pro­fi­tie­ren auch rückwirkend:

• Neue Fahr­zeu­ge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezem­ber 2021 erst­ma­lig zuge­las­sen wurden.
• Jun­ge, gebrauch­te Fahr­zeu­ge, deren Erst­zu­las­sung nach dem 4. Novem­ber 2019 und die Zweit­zu­las­sung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezem­ber 2021 erfolgt ist.

Die­se Prä­mie ist nicht mit ande­ren öffent­li­chen För­de­run­gen kombinierbar.

Quel­le: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200707-hoehere-foerderung-fuer-elektrofahrzeuge.html

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