Kei­ne lang­fris­ti­ge Home­Of­fice-Pflicht durch die Hintertür

Kei­ne lang­fris­ti­ge Home­Of­fice-Pflicht durch die Hintertür

BDS Prä­si­den­tin Gabrie­le Seh­orz for­dert prak­ti­ka­ble Umsetzung

Berlin/München – Die Coro­na-Zah­len in Deutsch­land sin­ken wie­der. Es ist auch wei­ter­hin Auf­ga­be der Gesell­schaft, dis­zi­pli­niert an die­sem Ziel wei­ter­zu­ar­bei­ten – in unser aller Sin­ne. Der jetzt noch stär­ke­re poli­ti­sche Ruf nach umfäng­li­chen Home­Of­fice-Mög­lich­kei­ten ist pan­de­mie­be­dingt sicher­lich nicht falsch. Die­ser Ruf ver­deut­licht aber ein wei­te­res Mal den pra­xis­fer­nen Blick der Poli­tik auf das tat­säch­li­che unter­neh­me­ri­sche Gesche­hen. Home­Of­fice kann ein wei­te­rer Bau­stein für nach­hal­ti­gen Erfolg sein und Unter­neh­men wur­den bereits ohne staat­li­ches Ein­grei­fen tätig und hel­fen dabei, sich, ihre Mit­ar­bei­ter und die Bevöl­ke­rung zu schüt­zen. Aktu­ell wird in 64,2 Pro­zent der Betrie­be, die Home­Of­fice-fähi­ge Arbeits­plät­ze haben, Home­Of­fice auch durchgeführt.

BDS Prä­si­den­tin Gabrie­le Seh­orz warnt den­noch die Man­dats­trä­ger der Poli­tik: „Pan­de­mie­be­ding­te Maß­nah­men müs­sen auch nach der Bewäl­ti­gung der Pan­de­mie enden. Dass Unter­neh­men ihren Mit­ar­bei­ter jetzt befris­tet – wenn mög­lich – einen Home­Of­fice-Platz anbie­ten müs­sen, ist pan­de­mie­be­dingt sinn­voll. Aber dies muss wie ange­kün­digt am 15. März 2021 wie­der ein Ende fin­den. Die Pan­de­mie darf nicht dazu miss­braucht wer­den, jetzt den bereits vor Coro­na viel dis­ku­tier­ten Rechts­an­spruch auf Home­of­fice durch­zu­drü­cken und hier ein wei­te­res Büro­kra­tie­mons­ter zu schaf­fen!“ Gera­de der Mit­tel­stand hat unter gewal­ti­gen Ent­beh­run­gen eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Rol­le in der Coro­na-Kri­se ein­ge­nom­men. Die über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit der Unter­neh­men hat auch aus Für­sor­ge­pflicht für ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, wo immer mög­lich, Home­of­fice-Arbeits­plät­ze geschaf­fen. Seh­orz bit­tet die Unter­neh­men, dies auch wei­ter­hin so ver­ant­wor­tungs­voll zu tun.

Gesun­de Unter­neh­men brau­chen auch gesun­de Werk­tä­ti­ge. Den­noch darf es kein dau­er­haf­tes Recht auf Home­of­fice geben. Rege­lun­gen der Arbeits­schutz­ver­ord­nun­gen für Heim­ar­beits­plät­ze kann der Arbeit­ge­ber nicht gewähr­leis­ten. Anfal­len­de Mehr­kos­ten sind für die Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber unzu­mut­bar. Der Mit­tel­stand ist das Rück­grat der baye­ri­schen Wirt­schaft. Die­ser Aus­spruch darf nicht nur in Sonn­tags­re­den ver­kom­men. Es braucht einen erns­ten Abbau von Büro­kra­tie. „Die Eigen­ver­ant­wor­tung der Selbst­stän­di­gen steht für uns im Vor­der­grund. Betrie­be dür­fen nicht durch zusätz­li­che Vor­schrif­ten gegän­gelt wer­den. Ein Recht auf Home­of­fice durch die Hin­ter­tür leh­nen wir ent­schie­den ab. Frei­wil­lig­keit im engen Dia­log mit den Mit­ar­bei­tern jeder­zeit, aber nicht staat­lich ver­ord­net“ so die Präsidentin.

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