Kurz infor­miert: Neue Pfändungsfreigrenzen

Seit dem 1. Juli gel­ten neue Pfän­dungs­frei­gren­zen für Net­to­ar­beits­ein­kom­men. Hier­durch soll das Exis­tenz­mi­ni­mum von Arbeit­neh­mern geschützt wer­den. Der aktu­el­le unpfänd­ba­re Grund­be­trag liegt aktu­ell bei 1.402,28 € im Monat.

Quel­le: AOK Rhein­land-Pfal­z/­Saar­land

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