LfA und KfW ret­ten der­zeit die Wirt­schaft nicht! „Löst die Bremsen!“

LfA und KfW ret­ten der­zeit die Wirt­schaft nicht! „Löst die Bremsen!“

Mün­chen – „Wir sehen uns lei­der in unse­rer Sor­ge bestä­tigt. Die über LfA aber auch KfW auf­ge­leg­ten Pro­gram­me kom­men bei den Unter­neh­men nicht an und kön­nen zumeist nicht genutzt wer­den. Die neu­en vom Minis­te­ri­um selbst ver­öf­fent­lich­ten Zah­len bele­gen jetzt, dass die Maß­nah­men nicht wirk­lich grei­fen!“ stellt Gabrie­le Seh­orz, Prä­si­den­tin des Bund der Selb­stän­di­gen – Gewer­be­ver­band Bay­ern e.V. ernüch­tert fest.

Das Fak­ten­blatt vom 6.5.2020 des baye­ri­schen Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums spricht eine deut­li­che Spra­che: „Seit Beginn der Maß­nah­men wur­den dem­nach 897 Dar­le­hen und Bürg­schaf­ten aus­ge­reicht. Dem ste­hen über 200.000 bewil­lig­ten Sofort­hil­fe­an­trä­ge gegen­über (Stand 6.5.2020). Das zeigt deut­lich die feh­len­de Rele­vanz der LfA Mit­tel. Löst hier end­lich die Brem­sen!“ Seh­orz bemän­gelt zudem, dass die­se LfA Hil­fen bis­her nur Weni­gen hilft! „Die 42 aus­ge­reich­ten Bürg­schaf­ten sind antei­lig 4,7 Pro­zent der posi­tiv beschie­de­nen Fall­zah­len.  Sie machen aber fast 70 Pro­zent des bis­her aus­ge­reich­ten Hilfs­vo­lu­mens der LfA aus. Dar­aus lässt sich deut­lich ablei­ten, dass wir unse­re klei­nen Unter­neh­men mit die­sen Pro­gram­men nicht hel­fen. Das muss sich sehr schnell ändern“ for­dert Seh­orz weiter.

Haupt­ge­schäfts­füh­rer Micha­el Fors­ter sieht hier die Poli­tik in der Pflicht, end­lich alle Hür­den der Hilfs­pro­gram­me ins Visier zu neh­men, damit die ver­spro­che­ne brei­te Zugäng­lich­keit für alle Unter­neh­men end­lich erreicht wird: „Wir haben von Beginn an davor gewarnt, KfW und LfA Hilfs­pro­gram­me nur halb­fer­tig zu den­ken. Ein ers­ter Schritt der Nach­bes­se­rung wur­de jetzt bei den seit 5. Mai mög­li­chen Schnell­kre­di­ten getan. Der Weg­fall eige­ner Sicher­hei­ten und Ver­zicht auf die Prü­fung der per­sön­li­chen Dar­le­hens­vor­aus­set­zun­gen machen es dem Unter­neh­mer und sei­ner Bank schon mal leich­ter. Jetzt müs­sen noch die rest­li­chen Hür­den aus dem Weg geräumt wer­den, um end­lich allen unver­schul­det in Not gera­te­nen Unter­neh­men zu hel­fen.“ for­dert Fors­ter weiter.

Der BDS Bay­ern weist schon lan­ge dar­auf hin, dass der Unter­neh­mer im Zeit­punkt einer wei­te­ren Dar­le­hens­auf­nah­me eine unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dung tref­fen muss, die er aus recht­li­chen und/oder tat­säch­li­chen Grün­den oft nicht tref­fen kann oder darf. Steu­er­stun­dun­gen und Dar­le­hens­auf­nah­men – ins­be­son­de­re aus Grün­den der Liqui­di­täts­si­che­rung und nicht der Inves­ti­ti­on – füh­ren im Ergeb­nis nicht sel­ten zur bilan­zi­el­len Über­schul­dung. „Man sagt unse­ren Unter­neh­men nicht, wie sie bei Inan­spruch­nah­me die­ser Hil­fen das sich zwangs­läu­fig erge­ben­de insol­venz­recht­li­che Pro­blem lösen kön­nen. Auch die Fra­ge, wie eine betriebs­wirt­schaft­lich unge­sun­de Ver­schul­dung nach der Kri­se bewäl­tigt wer­den kann, bleibt bis­her offen“, so Fors­ter wei­ter. Die­se Unsi­cher­hei­ten wer­den auch künf­tig ordent­li­che Geschäfts­leu­te davon abhal­ten, wei­te­re Schul­den zu machen. „Wir müs­sen den Unter­neh­men bei der Inan­spruch­nah­me der LfA und KfW Hil­fen eine seriö­se unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dungs­mög­lich­keit auf der Basis kal­ku­lier­ba­rer Risi­ken geben, wenn es klap­pen soll. Eine blin­de Wet­te in die Zukunft, dass sich alles schon irgend­wie regeln wird, wer­den die meis­ten Unter­neh­mer nicht machen.“

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