Macht die Unter­neh­men end­lich liqui­de – sonst gibt es die­se nicht mehr!

Über­brü­ckungs­hil­fe

Macht die Unter­neh­men end­lich liquide – sonst gibt es die­se nicht mehr! 

BDS Bay­ern for­dert Abschlags­zah­lun­gen inner­halb von 48 Stunden

Mün­chen – Die Lage in den geschlos­se­nen Unter­neh­men ist ernst – das soll­te mitt­ler­wei­le jeder begrif­fen haben. Liqui­de-Mit­tel ver­sie­gen immer mehr oder sind bei vie­len bereits gänz­lich auf­ge­braucht. Der Staat steht jetzt in der Pflicht, die groß­her­zig ange­kün­dig­ten Mit­tel end­lich an die Unter­neh­men aus­zu­zah­len, sonst droht eine ver­hee­ren­de Insol­venz­wel­le. Vie­le Unter­neh­men konn­ten seit fast einem Jahr kei­ne rich­ti­gen Umsät­ze erwirt­schaf­ten und die pri­va­ten Rück­la­gen sind auf­ge­braucht. Aus die­sem Grund müs­sen Abschlags­zah­lun­gen künf­tig inner­halb von 48 Stun­den erfolgen.

Die Über­brü­ckungs­hil­fe III ist in der aktu­el­len Aus­ge­stal­tung gut, vie­le Kos­ten­stel­len kön­nen als Fix­kos­ten ange­rech­net wer­den. Hier sind jetzt sehr vie­le Kern­for­de­run­gen unse­res Ver­ban­des erfüllt wor­den, die bereits bei der Über­brü­ckungs­hil­fe II drin­gend not­wen­dig gewe­sen wären. Auch der fik­ti­ve Unter­neh­mer­lohn erhält end­lich Ein­zug in die Hil­fen – über­fäl­lig!“, so die Prä­si­den­tin des Bund der Selb­stän­di­gen – Gewer­be­ver­band Bay­ern e.V., Gabrie­le Sehorz.

Seh­orz ergänz­te jedoch: „Auch die blu­migs­te Hil­fe ver­sagt, wenn sie nicht fließt. Es ist eine wirt­schaft­li­che Kata­stro­phe, dass das Antrags­for­mu­lar immer noch auf sich war­ten lässt.“ Nach gegen­wär­ti­gen Anga­ben soll die Über­brü­ckungs­hil­fe III ab etwa Mit­te Febru­ar zu bean­tra­gen sein, die voll­stän­di­ge Aus­zah­lung soll dann im März erfol­gen, davor sind Abschlags­zah­lun­gen mög­lich. Die Abschlags­zah­lun­gen sind ein poten­ti­el­ler Stroh­halm so Seh­orz: „Sobald der Antrag gestellt wur­de, muss die Aus­zah­lung der Abschlags­zah­lung inner­halb von 48 Stun­den erfol­gen – das ist kei­ne Wohl­tä­tig­keit, son­dern eine drin­gend not­wen­di­ge Pflicht der poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen, um die Gefahr einer dro­hen­den Insol­venz­wel­le zu min­dern. Auch hier müs­sen wir zügig „vor die Wel­le“ kommen!“

Stich­pro­ben und län­ge­re Prü­fun­gen sind bei der Abschlags­zah­lung nicht not­wen­dig, da „die­se in der Regel bereits durch einen prü­fen­den Drit­ten, wie Steu­er­be­ra­ter oder Wirt­schafts­prü­fer, bean­tragt wer­den“, so Seh­orz. „Es muss end­lich ohne schuld­haf­tes Zögern gehan­delt wer­den!“ appel­liert Seh­orz und for­dert schließ­lich: „Für die erfolg­rei­che Umset­zung der Wirt­schafts­hil­fen ist es unab­ding­bar, dass den Unter­neh­men ein fes­ter Stich­tag genannt wird, an dem spä­tes­tens der gesam­te Betrag auf dem Kon­to ist. Denn nur so kann der Unter­neh­mer Zwi­schen­fi­nan­zie­run­gen pla­nen und koor­di­nie­ren. Wenn das nicht pas­siert, sehen wir bald kei­ne Chan­cen mehr für geschlos­se­ne Unter­neh­men sich je wie­der wirt­schaft­lich zu erholen!“

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