Neu­es aus dem Bundestag

Nach­dem der Bun­des­ver­band der Selb­stän­di­gen den „Par­la­ments­kreis Mit­tel­stand der CDU/CSU im Deut­schen Bun­des­tag“ auf­ge­for­dert hat, die Auf­zeich­nungs­pflicht nach dem Min­dest­lohn­ge­setz noch ein­mal zu über­prü­fen und nach unse­ren Vor­stel­lun­gen abzu­än­dern, ist jetzt der ers­te Erfolg zu erken­nen.
Für beschäf­ti­gungs­in­ten­si­ve klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men sind die ver­min­der­ten Auf­zeich­nungs­pflich­ten ein ers­tes gutes Zei­chen in Hin­blick auf eine prak­ti­ka­ble Umset­zung des Min­dest­lohn­ge­setz­tes. Dem müs­sen wei­te­re Schrit­te folgen.

Die Auf­zeich­nungs­pflich­ten soll­ten sich auf den Per­so­nen­kreis beschrän­ken, der unter den Schutz­zweck des Geset­zes fällt.Gerade die mit­tel­stän­disch gepräg­ten Dienst­leis­tungs­fir­men sind dar­auf ange­wie­sen, ihre per­so­nel­len Res­sour­cen für ihre Kun­den und nicht für die Büro­kra­tie arbei­ten zu lassen.

Das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um hat die Argu­men­te des BDS – unter­stützt auch von ande­ren Ver­bän­den – wohl noch ein­mal über­prüft, denn nach neu­es­ten Infor­ma­tio­nen aus dem BM AS sol­len die Auf­zeich­nungs­pflich­ten der Anfangs– und End­zei­ten der Arbeit nach dem Min­dest­schutz­ge­setz ent­fal­len, wenn das regel­mä­ßi­ge monat­li­che Arbeits­ent­gelt der ver­gan­ge­nen zwölf Mona­te bei min­des­tens 2.000 Euro brut­to liegt. Bis­her lag die Gren­ze bei 2.985 Euro brut­to. Soli­de abge­si­chert ist die­ser Ent­schluss auch durch die Erfah­run­gen der „Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit“, die in die­sen Ein­kom­mens­be­rei­chen kaum Miss­brauchs­po­ten­zi­al sieht.

Auch die vor­ge­se­he­nen Aus­nah­me­re­ge­lun­gen wie etwa für die mit­ar­bei­ten­den Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen in der Land­wirt­schaft – im Gast­stät­ten­be­reich und in div. Klein­be­trie­ben wer­den zu einem erfolg­rei­chen und breit akzep­tier­ten all­ge­mei­nen Min­dest­lohn beitragen.

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