So erhal­ten Sie staat­li­che För­de­rung für die Wei­ter­bil­dung Ihrer Mitarbeiter

Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz, hin­ter die­sem Begriff ver­birgt sich die Mög­lich­keit die Wei­ter­bil­dung der eige­nen Mit­ar­bei­ter staat­lich för­dern zu las­sen. Dank des Geset­zes über­nimmt die Bun­des­agen­tur für Arbeit einen Teil der Kos­ten für die Wei­ter­bil­dung, wenn dies dazu dient den Mit­ar­bei­ter für zukünf­ti­ge Auf­ga­ben wei­ter zu qua­li­fi­zie­ren. Wer­den Arbeit­neh­mer wäh­rend der Wei­ter­bil­dung bei vol­lem Gehalt frei­ge­stellt, sind außer­dem zusätz­lich auch Lohn­kos­ten­zu­schüs­se mög­lich. Dabei bemisst sich die För­der­hö­he an der Anzahl der Mit­ar­bei­ter im Unternehmen.

Wie hoch ist die mög­li­che Förderung?

Bei Unter­neh­men mit weni­ger als zehn Beschäf­tig­ten wer­den die Wei­ter­bil­dungs­kos­ten kom­plett über­nom­men, die Lohn­fort­zah­lungs­kos­ten kön­nen zu 75 Pro­zent bezu­schusst wer­den. Bei Unter­neh­men mit 10 bis 249 Mit­ar­bei­tern über­nimmt die Bun­des­agen­tur für Arbeit die Hälf­te der Kosten.

Wel­che Kri­te­ri­en gel­ten für die Weiterbildung?

Die Dau­er der Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me muss mehr als 160 Stun­den betra­gen. Geför­dert wer­den nur Mit­ar­bei­ter deren Berufs­aus­bil­dung min­des­tens vier Jah­re zurück­liegt und zwi­schen zwei Wei­ter­bil­dun­gen muss ein Abstand von min­des­tens vier Jah­ren ein­ge­hal­ten wer­den. Außer­dem muss ein dafür zuge­las­se­ner Bil­dungs­trä­ger die Wei­ter­bil­dung durch­füh­ren und die Wei­ter­bil­dung muss über arbeits­platz­be­zo­ge­ne, kurz­fris­ti­ge Anpas­sungs­fort­bil­dun­gen hinausgehen.

Wer ent­schei­det über die Förderung?

Ansprech­part­ner ist der Arbeit­ge­ber­ser­vice der Bun­des­agen­tur für Arbeit. Sie errei­chen den Arbeit­ge­ber­ser­vice unter der bun­des­wei­ten Hot­line 0800 4 55 55. Ger­ne unter­stützt der BDS Sie auch bei der Suche nach einem regio­na­len Ansprechpartner.

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