Stel­lung­nah­me zum Kon­junk­tur­pa­ket der Bundesregierung

Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V., Am Wei­den­damm 1A, 10117 Berlin

Ber­lin, 01.07.2020

Prä­am­bel

Der deut­sche Klein- und Mit­tel­stand ist eine maß­geb­li­che Stüt­ze in der deutschen
Wirt­schaft, er ist Quel­le für vie­le Inno­va­tio­nen und er ist eine wich­ti­ge Stüt­ze in der sozialen
Markt­wirt­schaft, sowohl was die wich­ti­ge sozia­le Funk­ti­on der Arbeit betrifft, als auch was
das gesell­schaft­li­che Leben in den Städ­ten, Gemein­den und Regio­nen angeht. Der deut­sche Klein- und Mit­tel­stand ist somit auch ein wich­ti­ger Trä­ger von Frei­heit und sozia­ler Ver­ant­wor­tung, was das wesent­li­che Gerüst unse­rer sozia­len Markt­wirt­schaft ausmacht.
Dem Mit­tel­stand kommt eine wich­ti­ge Rol­le auch im Kampf der Sys­te­me zu und bei der
Stär­kung der euro­päi­schen Eini­gung. Als Ver­bän­de, die die Inter­es­sen die­ser wich­ti­gen Kraft im Wirt­schafts­me­cha­nis­mus ver­tre­ten, sind wir in gro­ßer Sor­ge um den Bestand des Klein und Mit­tel­stan­des in unse­rem Land und for­mu­lie­ren die­ses For­de­rungs­pa­pier, weil wir nicht nur unse­re Unter­neh­men, son­dern auch die damit ver­bun­de­nen Wer­te, wie Frei­heit, Schöp­fer­kraft und selb­stän­di­ges Unter­neh­mer­tum in ihrer lang­jäh­ri­gen Tra­di­ti­on gefähr­det sehen.

Lilia­na Gatterer

Prä­si­den­tin
Bund der Selb­stän­di­gen Deutschland

 

Das Kon­junk­tur­pa­ket ist aus Sicht der Selb­stän­di­gen und des Mit­tel­stands kein Befrei­ungs­schlag, um aus der Kri­se zu kom­men, son­dern eine Ansamm­lung von Ein­zel­maß­nah­men, die mög­lichst jedem gerecht wer­den will. Bei genaue­rer Betrach­tung erweist es sich als weit­ge­hend zahn­lo­ser Tiger, der mit Hil­fe der Mehr­wert­steu­er­über­ra­schung ein stau­nen­des Publi­kum hin­ter­las­sen sollte.

1) Mehr­wert­steu­er­sen­kung

Die Sen­kung der Mehr­wert­steu­er kann eine posi­ti­ve Wir­kung aus­lö­sen, ist aber nicht ziel­ge­rich­tet genug. Damit woll­te man den End­ver­brau­cher zu mehr Kon­sum anre­gen. Aber der Unter­neh­mer bekommt dadurch, unab­hän­gig von der Grö­ße und auch wegen der kur­zen Zeit, mas­si­ve Probleme.

a) Erhöh­ter Auf­wand, erhöh­te Unsi­cher­heit, erhöh­te Kosten

• Hoher Auf­wand für Dienst­leis­ter und Handwerk:
Leis­tun­gen müs­sen tages­ge­nau abge­grenzt wer­den, ein Unding im Pro­jekt- und Objekt-Geschäft.
-> Hoher büro­kra­ti­scher Aufwand.

Hoher Auf­wand für Handel:

Da bei preis­ge­bun­de­nen Pro­duk­ten die alten Steu­er­sät­ze erhal­ten blei­ben, muss teil­wei­se mit vier ver­schie­de­nen Steu­er­sät­zen gear­bei­tet werden.

• EDV-Sys­te­me und Kas­sen müs­sen umge­stellt wer­den. IT-Dienst­leis­ter sind in der kur­zen, ver­füg­ba­ren Zeit nicht mehr in der Lage alle Sys­te­me umzustellen.
-> zusätz­li­che Umstel­lungs­kos­ten (2x in sechs Mona­ten), Kor­rek­tur­auf­wand bei ver­spä­te­ter Umstellung.

b) Gemes­sen an den Kos­ten ist der Effekt zu gering und schafft kei­ne Zukunftssicherheit

• Kei­ner­lei Effekt im B2B-Geschäft (betrifft über 50% der KFZ-Neu­ver­käu­fe, Maschi­nen­bau, Tei­le der Bau­wirt­schaft, Zulie­fer­be­trie­be, etc.).
-> Kein Nut­zen in wesent­li­chen Wirtschaftsbereichen.

• Die Gas­tro­no­mie wur­de aus­drück­lich auf­ge­for­dert, den MwSt.-Vorteil ein­zu­be­hal­ten und zur Ertrags­ver­bes­se­rung zu ver­wen­den. War­um soll­te es der eben­falls lei­den­de Ein­zel­han­del anders handhaben?
Dienst­leis­ter (z. B. Fri­seu­re) haben häu­fig mit Wie­der­eröff­nung die Prei­se erhöht, sie wer­den sie jetzt nicht wie­der redu­zie­ren. Mit­nah­me­ef­fek­te sind zu erwar­ten, mög­li­cher­wei­se auch Preis­er­hö­hun­gen, wenn die MwSt.-Senkung nach sechs Mona­ten wie­der wegfällt.

• Men­schen ohne Arbeit oder in Kurz­ar­beit kön­nen trotz der MwSt.-Senkung nicht mehr Geld aus­ge­ben, wenn die Sicher­heit des Arbeits­plat­zes nicht besteht.

• Letzt­end­lich haben die Unter­neh­mer die Kos­ten und die Arbeit.

• Die teu­re MwSt.-Senkung ver­pufft. Sie schafft kein Ver­trau­en in die Zukunft, das für nach­hal­ti­gen Kon­sum not­wen­dig ist.

For­de­rung:

Der Betrag von 20 Mrd. soll­te bes­ser für eine bran­chen­über­grei­fen­de und direkt wir­ken­de Inves­ti­ti­ons­för­de­rung für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Betrie­be ein­ge­setzt wer­den, um dort die Arbeits­plät­ze zu sichern. Über­brü­ckungs­hil­fen soll­ten dort wo es not­wen­dig ist aus­ge­baut wer­den, um ein Abrut­schen in die Grund­si­che­rung zu ver­mei­den und dem Unter­neh­mer Hand­lungs­frei­heit zu ermög­li­chen (Anm.: ca. 75% alle Arbeits­plät­ze sind bei mit­tel­stän­di­schen Betrie­ben). Siche­re Arbeits­plät­ze schaf­fen Ver­trau­en in die Zukunft, was die Grund­la­ge für Kon­sum und Inves­ti­ti­ons­be­reit­schaft ist.

2) Sozi­al­ga­ran­tie 2021

Die hohen und wei­ter stei­gen­den Sozi­al­kos­ten sind nicht durch die Coro­na-Kri­se ver­ur­sacht, dies ist ein bereits seit Jah­ren bekann­tes Pro­blem. Wir kön­nen uns den Sozi­al­staat zu Las­ten der Wirt­schaft und der Leis­tungs­trä­ger in der Arbeit­neh­mer­schaft in der jet­zi­gen Form schon lan­ge nicht mehr leis­ten. Das Sozi­al­pa­ket kann sich nicht an den star­ken Jah­ren ori­en­tie­ren, es muss auch in Jah­ren ohne Wachs­tum finan­ziert werden.

For­de­rung:

Statt einer Decke­lung im Rah­men des Kon­junk­tur­pa­kets auf 40% – die letzt­end­lich auch wie­der durch Abga­ben finan­ziert wird – müs­sen alle Sozi­al­leis­tun­gen end­lich auf den Prüf­stand kommen.

3) EEG-Umla­ge

Die EEG-Umla­ge wur­de 2003 ein­ge­führt. Sie betrug damals 0,41 Cent pro Kilo­watt­stun­de. Seit­dem ist sie in jedem Jahr gestie­gen. Den Nut­zen hat­ten nicht alle Unter­neh­mer, eher die gro­ßen Betrie­be, die sich davon haben befrei­en lassen.
Die­se Umla­ge beträgt im Jahr 2020: 6,756 ct/kWh. Die Stei­ge­rung der Kos­ten ist enorm und war schon vor der Kri­se exis­tent. Hät­te man die Elek­tro­mo­bi­li­tät zum glei­chen Zeit­punkt mit der EEG-Umla­ge geför­dert, wären wir heu­te wesent­lich weiter.

For­de­rung:

Als kurz­fris­ti­ge Maß­nah­me ist die EEG-Sen­kun­g/­De­cke­lung posi­tiv zu sehen, sie ändert aber nichts am eigent­li­chen Pro­blem. Die Ener­gie­po­li­tik muss neue Wege gehen. Es braucht die Wen­de zur Wende.
Die lang­fris­ti­ge Lösung wäre die EEG-Umla­ge abzu­schaf­fen, neue Wege gehen, inno­va­ti­ve Lösun­gen suchen und neue Quel­len fin­den, um die Wen­de finan­zie­ren zu kön­nen. Ener­gie­po­li­tik ist eben­so wie Digi­ta­li­sie­rung kein Ein­zel­the­ma, die Ver­net­zung mit allen ande­ren Minis­te­ri­en muss drin­gend inten­si­viert wer­den. Ziel soll­te der gemein­sa­me Trans­fer neu­er Tech­no­lo­gien unter ande­rem aus der Energie‑, Infor­ma­ti­ons- und Gesund­heits­for­schung sein.

4) Liqui­di­täts­vor­tei­le

Wir hal­ten alle Maß­nah­men, die in der Steu­er­erklä­rung vor­ge­nom­men wer­den, zu einer Ent­las­tung bei einer Steu­er­last füh­ren und Liqui­di­täts­vor­tei­le brin­gen für sinn­voll. Wich­tig ist aller­dings, dass es nur dann zum Ziel führt, wenn auch schon Steu­er­las­ten aus ESt, KSt und GewSt da sind. Wenn wir wei­ter Unter­neh­mern hel­fen wol­len, dann sind auch die Lohn­steu­er und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge nicht zu ver­ges­sen. Auch hier soll­te die Poli­tik auf einer sehr brei­ten Ebe­ne (alle Arbeitnehmer/innen) und deren AG für Ent­las­tung sorgen.
Ver­lus­te aus 2020 und 2021 in GEWINN-Vor­jah­re 2019, 2018 zurück­zu­tra­gen ist eine gute Maß­nah­me. Dies wirkt aber nur, wenn in den Vor­jah­ren ein respek­ta­bler Gewinn erwirt­schaf­tet und Steu­ern bezahlt wur­den. Gut fin­den wir die Lösung, qua­si als zeit­lich vor­ge­zo­ge­ner Ver­lust­rück­trag in die Steu­er­erklä­rung 2019 ein­zu­bau­en. Das ist ein Zeit­ge­winn und damit sehr gut für die Liqui­di­tät – immer vor­aus­ge­setzt, dass 2019 auch ent­spre­chen­de Steu­er­las­ten bestehen.
Inves­ti­ti­ons­an­reiz: In die­sem Zusam­men­hang ist eine Son­der-AfA im Jahr 2020 und 2021 gewinn­min­dernd oder verlust(rücktrag)erhöhend. Das hal­ten wir für den Unter­neh­mer und des­sen Steu­er­be­ra­ter für eine gute Mög­lich­keit. Das wür­de das erwirt­schaf­te­te Geld für drin­gend not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen in die Zukunft im Unter­neh­men hal­ten. Auch hier ist wich­tig, dass die­se Maß­nah­men nur bei den Unter­neh­men grei­fen, die auch ent­spre­chen­de Steu­er­las­ten haben oder hat­ten. Die AfA in Ver­lust­jah­ren zu erhö­hen ist eigent­lich eine unlo­gi­sche Entscheidung.
Die Ein­füh­rung einer Ver­an­la­gungs­op­ti­on für Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten zur Kör­per­schaft­steu­er soll die Wirt­schaft stär­ken und Anrei­ze für pri­va­te Inves­ti­tio­nen geben.
Die klein- und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men (KMU) wür­den hier benach­tei­ligt wer­den. Bes­ser wäre die Stär­kung der bestehen­den The­sau­ri­e­rungs­be­güns­ti­gung (Steu­er­ver­an­la­gungs­satz der Erträ­ge), die noch pra­xis­nah umge­stal­tet und für die KMU geöff­net wer­den müsste.

For­de­rung:

• Sen­kung des Körperschaftssteuersatzes.

• Pra­xis­na­he Umge­stal­tung der Thesaurierungsbegünstigung.

• Über die nur tem­po­rär wir­ken­den Liqui­di­täts­vor­tei­le hin­aus, müs­sen drin­gend wei­te­re Mög­lich­kei­ten und Anrei­ze zur Ver­bes­se­rung der Eigen­ka­pi­tal­quo­te geschaf­fen werden.

• Die vor­zei­ti­ge Berech­nung der Sozi­al­ab­ga­ben, die sei­ner­zeit als Liqui­di­täts­vor­teil für den Staat ein­ge­führt wur­de, soll­te nun end­lich an die Wirt­schaft zurück­ge­ge­ben werden.

• Dau­er­schuld­ver­hält­nis­se müs­sen künf­tig bei der Berech­nung der Gewer­be­steu­er (wie­der) voll ange­rech­net werden.

5) Insol­venz­recht

Eine Über­ar­bei­tung des Insol­venz­rechts for­dern wir schon lan­ge. Die Ansät­ze im Kon­junk­tur­pa­ket wer­den posi­tiv gese­hen, sind aber noch lan­ge nicht ausreichend

For­de­run­gen:

• Die Ver­kür­zung des Ent­schul­dungs­ver­fah­rens darf nicht nur für natür­li­che Per­so­nen gel­ten, son­dern muss auch für alle Unter­neh­mens­for­men gelten.

• Es muss zwi­schen fremd- und eigen­ver­schul­de­ter Insol­venz unter­schie­den wer­den. Insol­ven­zen, die trotz bes­tem unter­neh­me­ri­schem Ver­hal­ten unab­wend­bar sind (z.B. als Fol­ge der Coro­na-Betriebs­schlie­ßun­gen), erhal­ten im Rah­men eines Schutz­schirm­ver­fah­rens erwei­ter­te Ent­schul­dungs­mög­lich­kei­ten, um wie­der in einen regu­lä­ren Betrieb zurück­keh­ren zu können.

• Cora­na-beding­te Schul­den und Stun­dun­gen wer­den bei der Berech­nung des Über­schul­dungs­gra­des unbe­rück­sich­tigt gelassen.

• Den Insol­venz-Rich­tern wer­den aus der Wirt­schaft besetz­te Exper­ten-Gre­mi­en zur Sei­te gestellt, um die indi­vi­du­el­len Situa­tio­nen und Restruk­tu­rie­rungs­mög­lich­kei­ten bes­ser bewer­ten zu können.

• Für Insol­venz­ver­wal­ter wird die Restruk­tu­rie­rung und Wei­ter­füh­rung eines Betriebs höher ver­gü­tet als die Abwicklung.

6) Inves­ti­tio­nen

Die Prü­fung ob Inves­ti­tio­nen der öffent­li­chen Hand vor­ge­zo­gen wer­den kön­nen, ist zwar löb­lich. Bei gleich­zei­ti­ger erheb­li­cher Neu­ver­schul­dung von Bund, Land und Kom­mu­nen sind dem aber natür­lich Gren­zen gesetzt. Der­zeit prü­fen alle öffent­li­chen Kos­ten­trä­ger, an wel­chen Stel­len gespart wer­den kann. Es ist nicht anzu­neh­men, dass sich das öffent­li­che Gesamt­in­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men in den kom­men­den bei­den Jah­ren ver­grö­ßern wird, eher das Gegen­teil wird der Fall sein. Öffent­li­che Inves­ti­ti­ons­för­der­maß­nah­men haben ange­sichts der Bear­bei­tungs- und Pla­nungs­zei­ten oft einen sehr lan­gen Vor­lauf, bis sie in der Wirt­schaft ankommen.

For­de­rung:

Inves­ti­ti­ons­för­der­maß­nah­men müs­sen direkt und bran­chen­über­grei­fend in der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft wir­ken. Neben unmit­tel­ba­rer Anrech­nung auf Ertrag­steu­ern bie­tet sich der Erlass der Coro­na-Über­brü­ckungs­dar­le­hen in der Höhe der von den Betrie­ben direkt getä­tig­ten Inves­ti­tio­nen an. Der Inves­ti­ti­ons­be­griff ist dabei auch auf Leis­tun­gen zu erwei­tern, die der Mit­ar­bei­ter­fort­bil­dung und der Geschäfts­mo­dell­ent­wick­lung dienen.
Staat­li­che Inves­ti­tio­nen in Bil­dung, Digi­ta­li­sie­rung, Schu­len und Uni­ver­si­tä­ten müs­sen eben­falls schnells­tens umge­setzt wer­den. Hier­zu soll­ten regio­na­le Ver­bün­de gebil­det wer­den, um schnellst­mög­lich, die in der Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie bereits ange­dach­ten Ele­men­te mit dem zusätz­lich ver­füg­ba­ren Geld umzusetzen.

7) Gesamt­be­trach­tung

Im Kon­junk­tur­pa­ket sind vie­le The­men ent­hal­ten, die nicht in der Coro­na-Kri­se ver­or­tet sind, son­dern ihre Ursa­che in fal­scher Poli­tik frü­he­rer Jah­re (z.B. Sozi­al- und Ener­gie­kos­ten) haben oder schlicht­weg in den letz­ten Jah­ren ver­schla­fen wur­den (z.B. Digi­ta­li­sie­rung, Was­ser­stoff-Tech­no­lo­gie). Es wer­den Ver­säum­nis­se der Ver­gan­gen­heit in einen Topf mit aku­ter Kri­sen­be­wäl­ti­gung gepackt und mit einem Coro­na-Preis­schild ver­se­hen, um als beson­de­re Leis­tung ver­kau­fen zu kön­nen, was schon lan­ge vor der Kri­se über­fäl­lig war. Das Gesamt­pa­ket soll­te alle Wirt­schafts­zwei­ge und Fel­der bedie­nen. Aller­dings kön­nen die­se Maß­nah­men posi­tiv und nega­tiv bewer­tet werden:
Es sind Maß­nah­men ergrif­fen wor­den zur Absi­che­rung und Stär­kung der Unter­neh­men, Kon­sum­an­re­gung und zur Erleich­te­rung der Investitionen.

Schutz­schirm als Absi­che­rung und Sta­bi­li­sie­rung der Unternehmen

Beinhal­tet:

För­der­gel­der, Zuschüs­se, finan­zi­el­le Hil­fe, Kurz­ar­beit, Grund­si­che­rung auch für Selbständige.
Das gera­de eben beschlos­se­ne zwei­te Kon­junk­tur­pro­gramm ver­län­gert man­che Maß­nah­men aus den bereits zuge­sag­ten Hilfs­pa­ke­ten. Die zuvor ver­ges­se­nen und nicht bedach­ten Unter­neh­mer, Solo­selb­stän­di­ge und Künst­ler wer­den nun auch bedacht. Somit hat man ver­sucht die vor­han­de­nen Lücken zu schließen.
Fami­li­en, Ver­bän­de und Orga­ni­sa­tio­nen kom­men nun auch in den Genuss der sog. Sofort­hil­fe, oder wie auch immer dies genannt wird.
Die­ses Pro­gramm mit 25 Mrd. Gesamt­vo­lu­men ist not­wen­dig, hat aber Tücken und Lücken. Es wer­den auch Unter­neh­men die Zuschüs­se erhal­ten, die über genü­gend Mit­tel ver­fü­gen und die Ver­lus­te selbst aus­glei­chen könnten.
Deutsch­land braucht einen wirt­schaft­li­chen Anschub, der nur mit staat­li­cher Hil­fe, der Wirt­schaft und der Gesell­schaft gelin­gen kann.
Vie­le Unter­neh­men sind durch das Ras­ter gefal­len und haben von den Hilfs­pro­gram­men kei­nen Nut­zen gehabt. Die­se haben wir verloren.

Kon­sum­an­re­gung

Es sind ver­schie­de­ne Maß­nah­men und Anrei­ze beschlos­sen wor­den, um die Kauf­lust zu stei­gern. Sen­kung der Mehr­wert­steu­er (für ein hal­bes Jahr), Decke­lung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, Kin­der­bo­nus, Strompreissenkung.
Der gro­ße Streit­punkt ist die Mehr­wert­steu­er­sen­kung. Die­se begüns­tigt Unter­neh­men mit hohen Umsät­zen. Die Unter­neh­mer, die sowie­so stark von der Kri­se betrof­fen sind, haben dadurch mehr Arbeit, mehr Kos­ten und höhe­ren Zeitaufwand.

Ob durch die­se Maß­nah­me das Kon­sum­ver­hal­ten ange­kur­belt und damit die Wirt­schaft gestärkt wird, ist mehr als frag­lich. Der Ver­brau­cher ist in der jet­zi­gen Situa­ti­on nicht in Kauflaune.

Inves­ti­tio­nen

Es gilt für alle Bran­chen, die Kri­se für einen neu­en Anfang zu nut­zen! Umschu­lun­gen, (Weiter-)Bildung, Digi­ta­li­sie­rung, Elek­tro­mo­bi­li­täts­för­de­rung, Aus­bau der Funk­net­ze, Gesund­heits­we­sen – dar­in las­sen sich die gan­zen Ver­feh­lun­gen und Ver­säum­nis­se, die in den letz­ten Jah­ren wegen der schwar­zen Null nicht in Angriff genom­men wur­den, erkennen.

Nicht zu ver­ges­sen: der Unternehmerlohn

Die Coro­na-Kri­se ist eine noch nie dage­we­se­ne Situa­ti­on. Des­halb unter­stüt­zen Unter­neh­men und Unter­neh­mer auch den Pro­zess, weil der Schutz der Gesund­heit Prio­ri­tät hat. Die­ser Unter­stüt­zung ent­ge­gen steht aber die Hal­tung der Poli­tik, die den Unter­neh­mer in sei­ner Unter­neh­mer­ei­gen­schaft nicht akzep­tiert. Der Unter­neh­mer muss näm­lich zu sei­nen Kos­ten einen Über­schuss erzie­len, ohne die­sen Über­schuss kann kein Unter­neh­men und kein/e Unternehmer/in über­le­ben. Wenn dem Unter­neh­men ver­bo­ten wird sein Geschäft aus­zu­üben, dann muss gere­gelt sein, wie der dar­aus ent­ste­hen­de Scha­den ersetzt wird. Des­halb braucht auch die­se Posi­ti­on ihre Aner­ken­nung, zumal es ver­schie­de­ne Solo­selb­stän­di­ge gibt, die kaum Kos­ten haben, weil Thea­ter­schau­spie­ler oder Musi­ker kein Büro brau­chen oder ande­re nicht unbe­dingt Betriebs­kos­ten haben und damit den För­de­run­gen und den gesetz­ten Bedin­gun­gen nicht gerecht wer­den. Der Unter­neh­mer­lohn ist die Grund­la­ge für Selb­stän­dig­keit, des­sen Nicht­an­er­ken­nung bedeu­tet Existenzbedrohung.

8) Fazit

Das Kon­junk­tur­pa­ket der Regie­rung ist gut gemeint, wir erken­nen den Wil­len und den Auf­wand. Lei­der sind es Ein­zel­maß­nah­men, die in ihrer Sum­me nur bedingt geeig­net sind, der Wirt­schaft ein neu­es Durch­star­ten zu ermög­li­chen. Das Paket erweckt den Ein­druck, als wür­de ver­sucht, mit der Gieß­kan­ne über alle Wün­sche zu gehen, anstel­le beherzt dort anzu­pa­cken, wo Lebens­si­cher­heit und Ver­trau­en in die Zukunft geschaf­fen wird, näm­lich bei der Siche­rung der Arbeits­plät­ze im Mit­tel­stand durch mas­si­ves Anschie­ben direk­ter Investitionen.
Die Bewäl­ti­gung der wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Covid-Pan­de­mie muss für Deutsch­land die Prio­ri­tät sein. Nur so kön­nen wir den Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land wie­der auf­bau­en und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit ver­bes­sern und ausbauen.
Nun haben Wirt­schaft und der Vater Staat gemein­sam und in enger Bera­tung die Chan­ce die Kri­se in einen erfolg­rei­chen Neu­start für Deutsch­land und Euro­pa zu verwandeln.

 

Ansprech­part­ner für Fragen:

Bund der Selb­stän­di­gen Deutsch­land e.V.
Am Wei­den­damm 1
10117 Berlin

Lilia­na Gatterer
Präsidentin
T +49 (0)6321 9375143
E liliana.gatterer@bds-rlp.de

 

Ingolf F. Brauner
Vize­prä­si­dent
T +49 (0)8191 965587
E ingolf.brauner@mibbayern.de

 

Frank Böse­mül­ler
Vizepräsident
T +49 (0)351 42790532
E frank.boesemueller@gothaer.de

 

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner