The­ma Bank­ge­büh­ren – Lohnt sich eine Rückforderung?

Im Juli hat­te der Bun­des­ge­richts­hof ein Urteil zuguns­ten von Bank-Kun­den gefällt.
Dem­nach dür­fen Ban­ken und Spar­kas­sen bei Giro­kon­ten von Geschäfts­kun­den nicht grund­sätz­lich jede Buchung berech­nen. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) ent­schie­den und eine ent­spre­chen­de Klau­sel in den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Spar­kas­se Baden-Baden Gag­ge­nau für unwirk­sam und nich­tig erklärt. Die Klau­sel sah ein Ent­gelt „pro Buchungs­pos­ten“ vor (Az.: XI ZR 434/14). Für pri­va­te Kon­ten hat­te der BGH pau­scha­le Buchungs­pos­ten­ent­gel­te bereits Anfang des Jah­res gekippt. Ein Ver­si­che­rungs­mak­ler hat­te gegen die Gebühr von 0,32 EUR bei Rück­last­schrif­ten je Buchungs­pos­ten geklagt. Die Bank muss nun die gesam­ten Gebüh­ren plus Zin­sen erstatten. 

Sind Sie betrof­fen? Wenn in den Kon­to­aus­zü­gen pau­scha­le Gebüh­ren für jeden Buchungs­pos­ten auf­tau­chen und die AGBs einen pau­scha­len Preis je Buchungs­pos­ten ent­hal­ten, kön­nen Sie die­se Gebüh­ren zurück­for­dern. Wer eine Kon­to­füh­rungs­pau­scha­le zahlt oder Gebüh­ren mit der Bank selbst aus­ge­han­delt hat, ist nicht betroffen.

Wie for­de­re ich mein Geld zurück? Dazu müs­sen Sie alle zuviel gezahl­ten Gebüh­ren auf­lis­ten und schrift­lich an die Bank zur Erstat­tung einreichen.

Ab wann lohnt sich das? Wie lan­ge rück­wir­kend die Ansprü­che gel­ten, muss noch von den Gerich­ten geklärt wer­den. Es wird gera­ten, Gebüh­ren bis 10 Jah­re vor dem Gerichts­ur­teil zurück­zu­for­dern. Es soll­ten aller­dings ein paar Hun­dert Euro sein, damit sich der Auf­wand lohnt. Bespre­chen Sie dies auch mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter, um Aus­wir­kun­gen auf die GuV im Blick zu haben. Lesen Sie dazu auch hier.

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