In der EU mangelt es gravierend an Fahrpersonal. Gründe hierfür sind altersbedingte Personalabgänge, einem höheren Personalbedarf für die geplante Verkehrswende und anspruchsvolle Nachwuchsgewinnung. Dauer und Kosten der Ausbildung sowie Sprachbarrieren bremsen die Nachwuchssuche. Um das zu entschärfen wäre die EU-Führerschein-Richtlinie bezüglich der Anpassung der Mindestalter-Vorschriften und der Aufhebung des Wohnortprinzips anzupassen.
Zur Steigerung der Attraktivität des Berufes und der Möglichkeit einer Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten könnte das uneingeschränkte Fahreralter von bislang 23 Jahren auf 18 Jahren bei Berufsausbildung und 21 Jahren bei einer beschleunigten Berufskraftfahrerqualifikation herabgesenkt werden. Aktuell dürfen Fahrer, jünger wie 23 Jahre, nur bestimmte, kleinere Fahrzeuge fahren.
Ein weiterer Lösungsansatz ist die Aufhebung des Wohnortprinzips. Angehende Busfahrer könnten ihren Busführerschein nicht nur im Wohnsitzland, sondern in allen EU-Staaten erwerben. Das würde Fremdsprachlern den Erwerb erleichtern und auch eine Alternative zu hohen Kosten in anderen EU-Ländern darstellen. Ein hoher EU-einheitlicher Ausbildungsstandard wäre durch EU-Recht weiterhin gewährleistet.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo)