Über­ar­bei­tung der EU-Führerschein-Richtlinie

In der EU man­gelt es gra­vie­rend an Fahr­per­so­nal. Grün­de hier­für sind alters­be­ding­te Per­so­nal­ab­gän­ge, einem höhe­ren Per­so­nal­be­darf für die geplan­te Ver­kehrs­wen­de und anspruchs­vol­le Nach­wuchs­ge­win­nung. Dau­er und Kos­ten der Aus­bil­dung sowie Sprach­bar­rie­ren brem­sen die Nach­wuchs­su­che. Um das zu ent­schär­fen wäre die EU-Füh­rer­schein-Richt­li­nie bezüg­lich der Anpas­sung der Min­dest­al­ter-Vor­schrif­ten und der Auf­he­bung des Wohn­ort­prin­zips anzupassen.

Zur Stei­ge­rung der Attrak­ti­vi­tät des Beru­fes und der Mög­lich­keit einer Aus­wei­tung der Ein­satz­mög­lich­kei­ten könn­te das unein­ge­schränk­te Fah­reral­ter von bis­lang 23 Jah­ren auf 18 Jah­ren bei Berufs­aus­bil­dung und 21 Jah­ren bei einer beschleu­nig­ten Berufs­kraft­fah­rer­qua­li­fi­ka­ti­on her­ab­ge­senkt wer­den. Aktu­ell dür­fen Fah­rer, jün­ger wie 23 Jah­re, nur bestimm­te, klei­ne­re Fahr­zeu­ge fahren.

Ein wei­te­rer Lösungs­an­satz ist die Auf­he­bung des Wohn­ort­prin­zips. Ange­hen­de Bus­fah­rer könn­ten ihren Bus­füh­rer­schein nicht nur im Wohn­sitz­land, son­dern in allen EU-Staa­ten erwer­ben. Das wür­de Fremd­sprach­lern den Erwerb erleich­tern und auch eine Alter­na­ti­ve zu hohen Kos­ten in ande­ren EU-Län­dern dar­stel­len. Ein hoher EU-ein­heit­li­cher Aus­bil­dungs­stan­dard wäre durch EU-Recht wei­ter­hin gewährleistet.

Quel­le: Bun­des­ver­band Deut­scher Omni­bus­un­ter­neh­men (bdo)

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