Ver­dienst­gren­zen von Mini- und Midi­jobs ändern sich

Zusam­men mit der Erhö­hung des Min­dest­lohns auf 12 € ändern sich ab 1. Okto­ber 2022 auch die Ver­dienst­gren­zen von Mini- und Midi­jobs. Im Mini­job­be­reich steigt die Ver­dienst­gren­ze von 450 auf 520 €. Die­se ori­en­tiert sich an einer 10-Stun­den-Woche und dem zukünf­ti­gen Min­dest­lohn von 12 € pro Stun­de.
Auch der Lohn von Midi­jobs wird ange­passt wer­den. Die Ver­dienst­gren­ze steigt hier von 1.300 auf 1.600 €.
Quel­le: KKH

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