Voll­au­to­ma­ti­sier­tes Zulas­sungs­ver­fah­ren bei Automobilen

Schon seit dem 1. Okto­ber 2019 kön­nen Neu­zu­las­sun­gen, Umschrei­bun­gen und alle Vari­an­ten der Wie­der­zu­las­sung online erle­digt werden.

Seit dem 1. Sep­tem­ber 2023 kön­nen erst­mals auch juris­ti­sche Per­so­nen das soge­nann­te i‑Kfz nutzen.

Des Wei­te­ren kön­nen Fahr­zeu­ge nach der digi­ta­len Zulas­sung nun unmit­tel­bar am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men. Es muss nicht mehr abge­war­tet wer­den bis Doku­men­te und Pla­ket­te per Post zuge­hen. Zehn Tage reicht der Nach­weis durch den vor­läu­fi­gen digi­ta­len Zulassungsbescheid.

Eben­so kön­nen jetzt auch beson­de­re Kenn­zei­chen wie E‑Kennzeichen, Old­ti­mer- und Sai­son­kenn­zei­chen online bean­tragt werden.

Quel­le: Bundesregierung

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