Wich­ti­ge Mit­tei­lung für unse­re Mit­glie­der und alle Interessierte

Ab dem 10. Febru­ar sind die Anträ­ge zur Über­brü­ckungs­hil­fe III bean­trag­bar (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)!!

Die sog. „Neu­start­hil­fe“, bei der Solo­selb­stän­di­ge und ver­gleich­ba­re Frei­be­ruf­ler einen ein­ma­li­gen Betriebs­kos­ten­zu­schuss in Höhe von bis zu 7.500 EUR erhal­ten kön­nen, kann erst ab Ende Febru­ar und nicht bereits am 10.2., wie der Rest der Über­brü­ckungs­hil­fe III, per Direkt­an­trag gestellt werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Über­brü­ckungs­hil­fe III fin­den Sie unter:

 

Ver­ein­fa­chung der Über­brü­ckungs­hil­fe III

 

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